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Kahlschlag im Kleingarten

Sind schützenswerte Bäume bei einer Fällaktion zerstört worden? Peter Anker sagt: Ja. Das Gesetz sagt etwas anderes.

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© André Braun

Von Tina Soltysiak

Waldheim. Peter Anker ist erschüttert. Mit brüchiger Stimme erzählte er am Donnerstagabend den Waldheimer Stadträten von einer großflächigen Zerstörung von Bäumen. Die standen auf dem Gartenland an der Schönberger Straße. „Der Garten war seit über 60 Jahren im Besitz meiner Familie. Aus Altersgründen musste ich ihn abgeben, hatte aber darum gebeten, dass die Bäume stehenbleiben“, sagte der 75-Jährige. Obstgehölze, Douglasien, Ahorn, Fichten, eine Hemlocktanne, Walnussbäume und dergleichen mehr bildeten einst „ein wahres Naturparadies für Eichhörnchen, Schlangen, Vögel, Eidechsen und Salamander“. Doch Michael Lorenz, Vorsitzender des Waldheimer Gartenvereins Wachberg, habe das Roden der Bäume veranlasst. „Dabei sind auch welche außerhalb des Gartens weggekommen, die zum Stadtwald gehören“, sagte Anker. Bürgermeister Steffen Ernst (FDP) sei dies bislang nicht bekannt gewesen. Er wolle sich kümmern, versprach er.

„Ich hatte schon bei der Stadt vorgesprochen, damit die Bäume stehenbleiben und vielleicht sogar unter Schutz gestellt werden können. Die Kommune möchte ja, dass Waldheim mehr Wald bekommt. Da ist es kein tragbarer Zustand, dass so etwas passiert. Da muss eine Neuanpflanzung veranlasst werden“, bekräftigte Peter Anker sein Anliegen am Freitag beim Vororttermin in der Gartenanlage.

Er hatte das 500 Quadratmeter große Areal vom Gartenverein gepachtet. „Meine Laube und andere bauliche Anlagen musste ich abreißen, weil die Fläche aufgrund der Hanglage nicht weiter als Gartenland verpachtet wird“, sagte er. Doch die Bäume und Sträucher zu entfernen, kam für den Rentner nicht infrage.

„Er hat sich bis zuletzt geweigert“, sagte Michael Lorenz am Freitag auf Nachfrage des Döbelner Anzeigers. Er sei „vorgewarnt“ gewesen: „Ich habe heute früh einen Anruf vom Bürgermeister erhalten.“ Lorenz bestätigte, dass er das Fällen der Bäume veranlasst hat. Und zwar, weil das Gesetz gleich mehrfach auf seiner Seite stehe: „Das Bundeskleingartengesetz verbietet Anpflanzungen von Waldbäumen und Koniferen auf Kleingartenland. Herrn Ankers Garten war voll davon“, erläuterte er. Lorenz ist auch der stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbandes der Kleingärtner Döbeln. „Gibt jemand seinen Garten ab, so ist dieser beräumt von sämtlichen baulichen Anlagen und nicht-zulässigen Anpflanzungen zu hinterlassen. Und normalerweise auch umgegraben. Das haben wir ja noch nicht einmal verlangt“, sagte Michael Lorenz.

Der Verein Wachberg habe rund 50 000 Quadratmeter Land von der Stadt Waldheim als Gartenland gepachtet. „Unabhängig von der Belegung fordert die Kommune ihre Pacht von uns als Verein. Und deshalb zählt auch die Parzelle von Herrn Anker weiterhin als Gartenland, auf dem Waldbäume nichts zu suchen haben“, so Lorenz.

Weil die Parzelle diejenige sei, die an den Wald grenzt, sollte noch im Herbst ein etwa 120 Meter langer Zaun gezogen werden. „Dazu hatten wir keine Gelegenheit, haben das Vorhaben aufs Frühjahr verschoben. Weil aber aus Naturschutzgründen nur zwischen Oktober und Februar Bäume gefällt werden dürfen, haben wir jetzt gehandelt“, erläuterte Michael Lorenz das Vorgehen.

Peter Ankers Argument, dass einige Bäume schützenswert gewesen seien, entgegnete der Vorsitzende des Gartenvereins: „Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Vereinfachung des Landesumweltrechts wird für eine Reihe von Bäumen die Gültigkeit kommunaler Baumschutzsatzungen aufgehoben. Für Bäume in Kleingartenanlagen wie unserer wäre bei einer beabsichtigten Fällung nun ohnehin keine Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich.“