Brauna / Kamenz. Seit einem schweren Unglücksfall vor vier Jahren, als drei kleine Kinder beim Angeln in einem Löschteich in Nordhessen ertranken, steht die Verkehrssicherheit der scheinbar trügerisch sicheren Tümpel verstärkt im Fokus. Auch im Landkreis Bautzen. Wie die Sicherungspflichten bei Löschteichen erfüllt werden, regeln Bauvorschriften in Gestalt der Deutschen Industrie Normen. Laut DIN 14210 ist dies aktuell mit einer 1,25 Meter hohen Umfriedung angesetzt. Zahlreiche sächsische Löschteiche erfüllen diese Anforderung aber kaum.
Die Stadt Kamenz beschäftigte sich in der letzten Stadtratssitzung für dieses Jahr mit dem Thema. Im Ortsteil Brauna sollen als erstes entsprechende Verkehrssicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden.
AfD-Abgeordnete enthalten sich bei der Abstimmung
Dazu wurde zunächst ein Angebot des Unternehmens Kommunale Dienste Kamenz eingeholt. Das Angebot beinhaltet eine vollständige Einzäunung des Löschwasserteichs auf eine Länge von 198 Metern. Dafür soll Doppelstabmattenzaun, der als schwer erkletterbar gilt, verwendet werden. Zusätzlich müssen zwei Tore eingebaut werden für die Entnahme von Löschwasser sowie für die Unterhaltung des Teichs. Dadurch ergibt sich eine außerplanmäßige Ausgabe von 17.700 Euro, die nicht im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen war.
Oberbürgermeister Roland Dantz dazu: "Wir haben die Pflicht, sämtliche Löschwasserteiche in unserem Stadtgebiet zu überprüfen. Das haben wir getan, einige Anlagen sind betroffen, und in Brauna drängt die Lage." Zu Wort meldete sich dazu die AfD-Fraktion im Stadtrat. Cordula Gneuß zeigte sich verwundert und verärgert darüber, dass plötzlich mit solchen Umzäunungen in das Ortsbild der Dörfer eingegriffen werden soll. Schlussendlich enthielten sich die drei Abgeordneten bei der Abstimmung der Stimme. Der Rest stimmte der außerplanmäßigen Ausgabe zu.
Es ist vorgesehen, dass der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss in der Beratung im Januar 2021 über die konkrete Umsetzung entscheidet. Auch Gestaltungsmöglichkeiten können dabei noch besprochen werden. Insofern sichert der vorliegende Beschluss zunächst nur die Verfügbarkeit der Mittel und die Übertragung in das kommende Haushaltsjahr ab.
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