Königsbrück. Für Stände auf dem Königsbrücker Markt, zum Beispiel beim freitäglichen Wochenmarkt, müssen die Händler wieder Gebühren zahlen. Das beschloss der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung. Mit dem Lockdown im vorigen Jahre waren die Gebühren ausgesetzt worden. Die jetzige Entscheidung begründet die Stadt damit, dass die Wochenmarkthändler weiterhin ihren Geschäften nachgehen können, also Einnahmen haben. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres.
Anders verhält es sich mit den Sondernutzungsgebühren für Gewerbetreibende in der Stadt. Diese müssten zum Beispiel gezahlt werden beim Aufstellen von Werbeschildern, bei Warenausstellungen vorm Geschäft oder bei saisonalen Biergärten. Da die Händler der Stadt nur eingeschränkt über Click & Collect verkaufen können und Biergärten sowieso noch nicht zugelassen werden, sei eine Erhebung der Gebühr nicht gerechtfertigt, heißt es von der Stadt. Die Aussetzung der Sondernutzungsgebühr gilt vorerst bis zum 30. Juni dieses Jahres. (SZ/Hga)
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