Bautzen/Kamenz. Das Corona-Impfzentrum für den Landkreis Bautzen in der Sporthalle an der Kamenzer Macherstraße wird voraussichtlich Mitte Januar seinen Betrieb aufnehmen - wenn dann kontinuierlich Impfstoff eintreffe. Das geht aus der Antwort des Sächsischen Sozialministeriums auf eine Anfrage von Sächsische.de hervor und gilt für alle Impfzentren in Sachsen. „Bis dahin werden Personal und Bewohner in Pflegeheimen (durch mobile Teams) und in Kliniken Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko geimpft“, erklärt das Ministerium. In den Impfzentren werde laut Sozialministerium die Zeit genutzt, um die Infrastruktur zu vervollständigen sowie Personal einzustellen und zu schulen.
Andere Personengruppen als die eingangs genannten können sich laut Ministerium derzeit nicht für einen Impftermin anmelden. Wann und wie sie ihre Impftermin erhalten sollen, ist offenbar noch nicht klar. Es werde rechtzeitig bekannt geben und soll telefonisch sowie online möglich sein. Ob bestimmte Personengruppen individuell zusätzlich angeschrieben werden, werde momentan abgestimmt.
Noch gibt es nicht genügend Impfstoff
In Sachsen koordiniert das DRK die Impfaktion. Pressesprecher Dr. Kai Kranich bestätigt, es gebe viele Anfragen von Bürgern, aber es könnten aktuell noch keine individuellen Termine für die Impfzentren vergeben werden. Es stehe bisher nicht genügend Impfstoff zur Verfügung.
Aktuell erreichen das Rote
Kreuz in Sachsen viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürger mit der Bitte um
einen Termin für eine Impfung gegen das Corona-Virus.
Laut Statistischem Landesamt in Sachsen gebe es im Freistaat 970 stationäre Pflegeeinrichtungen mit 50.997 betreuten Personen und 41.311 Beschäftigten, teilt das DRK mit. Kai Kranich: „In den 77 Krankenhäusern arbeiten weitere 53.183 Menschen. Bisher sind in Sachsen über 29.000 Impfdosen eingetroffen. Voraussichtlich werden ab Januar pro Woche 34.000 neue Dosen eintreffen.“ Unter dieser Voraussetzung orientiere sich das DRK an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.
Höchste Priorität haben Menschen ab 80, sowie all jene, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen betreut werden oder tätig sind. Zur Gruppe der Personen, die zuerst geimpft werden, gehört zudem, wer auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten oder den Impfzentren arbeite. (SZ/ha)
Dieser Artikel wurde am 30. Dezember, 9.50 Uhr überarbeitet.
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