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Kampf gegen Ambrosia

Die Unkrautpflanze Ambrosia kann heftige Allergien auslösen. Zehn Lausitz-Kommunen fordern energische Schritte gegen die Pflanze.

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Ambrosia wird bis zu zwei Meter hoch, kann aber auch jahrelang im Erdboden überleben. Ihre Blütezeit reicht von Mitte Juli bis Anfang Oktober.
Ambrosia wird bis zu zwei Meter hoch, kann aber auch jahrelang im Erdboden überleben. Ihre Blütezeit reicht von Mitte Juli bis Anfang Oktober. © dpa

Ärzte in Brandenburg sollen nach dem Willen der Landesregierung Fälle von Ambrosiaallergie auch künftig nicht melden müssen. Für eine Weitergabe anonymisierter Patientendaten gebe es keine gesetzliche Verpflichtung, teilte das Agrarministerium in Potsdam auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion mit. Einen solchen Schritt hatten die Bürgermeister von zehn Lausitzer Kommunen in einem Positionspapier gefordert.

Die Bürgermeister hatten Mitte März insgesamt zehn Forderungen an die Landesregierung gerichtet, um die gesundheitsschädigende und hochallergene Pflanze, die schon in kleinen Pollenkonzentrationen zu Heuschnupfensymptomen, tränenden Augen, Hautrötungen und Asthma führen kann, zu bekämpfen.

Die Bemühungen der Ministerien und Landesämter hätten bei weitem nicht ausgereicht, die Verbreitung des gefährlichen Unkrauts zu bekämpfen, erklärten die Lokalpolitiker. Komme es nicht kurzfristig zu wirksamen Gegenmaßnahmen durch die Landesregierung, drohe eine Ausdehnung der Ambrosia in Südbrandenburg, die nur mit einem jährlichen Finanzaufwand in Millionenhöhe korrigiert werden könne.

In dem Positionspapier war auch verlangt worden, im Landeshaushalt ein festes Budget zu verankern, um die Kommunen bei der Bekämpfung von Ambrosia finanziell zu unterstützen. Die Landesregierung wurde gebeten zu prüfen, ob Landwirte, die auf besonders belasteten Acker-, Brach-, und Stilllegungsflächen Ambrosia bekämpfen, eine Entschädigungszahlung erhalten können. Auf die Forderung nach einem solchen Budget antwortete das Agrarministerium lediglich, der Landesregierung sei der finanzielle Bedarf der Kommunen für diese Aufgabe nicht bekannt.

In einem gemeinsamen Antrag von SPD und Linke sowie der oppositionellen CDU hatte der Landtag die Landesregierung Mitte April aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Danach soll es noch vor Saisonbeginn im Juli eine Verordnung als Rechtsgrundlage für die Bekämpfung von Ambrosia geben. Sie soll auch für Privatgrundstücke gelten.

Der Bürgermeister der Gemeinde Kolkwitz, Karsten Schreiber (SPD), der das Positionspapier mit übergeben hatte, bedauerte, dass die Landesregierung eine Meldepflicht bei Ambrosiafällen ablehnt. "Es ist absolut wichtig, herauszubekommen, wie viele Menschen direkt betroffen sind von Ambrosia", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Lobend äußerte er sich zu dem Landtagsbeschluss. Leider seien einige Forderungen der Bürgermeister nicht übernommen worden. "Wir hatten mehr erwartet", betonte er. Neben der Forderung nach einer ärztlichen Meldepflicht sei auch die nach einem Ausgleich für Landwirte für ihre Aufwendungen von den Parlamentariern nicht aufgegriffen worden.

Die Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut) wurde in Europa vermutlich vor mehr als 150 Jahren an Bord von Frachtschiffen aus Nordamerika eingeschleppt. Die Pflanze wird bis zu zwei Meter hoch, kann aber auch jahrelang im Erdboden überleben. Ihre Blütezeit reicht von Mitte Juli bis Anfang Oktober. Laut Umweltbundesamt kommt Ambrosia in mehreren Ländern Europas vor, wo sie erhebliche Ernteeinbußen bei Getreide, Mais, Sonnenblumen und Raps verursacht. (dpa)