Chemnitz - Im „Karibikmord“-Prozess am Chemnitzer Landgericht hat die Verteidigung am Montag auf Freispruch für den 47 Jahre alten Angeklagten plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten am vergangenen Freitag eine lebenslange Haftstrafe für den gebürtigen Plauener gefordert. Sie halten es für erwiesen, dass der Beschuldigte im April 2003 in der Dominikanischen Republik ein aus Plauen stammendes Paar tötete. Motiv soll Streit um Geld im Zusammenhang mit den Millionenbetrügereien beim Bau der Autobahn 72 gewesen sein. Die erste Strafkammer will an diesem Dienstag ein Urteil verkünden.
Die drei Verteidiger hielten in ihren Plädoyers den Angeklagten für unschuldig. Ihrer Ansicht nach war ein in einem ersten Prozess wegen des Doppelmordes auf der Karibikinsel im Dezember 2005 wegen Beihilfe zum Mord verurteilter Mann aus dem Ruhrgebiet der Haupttäter. Das Kapitaldelikt konnte ihm seinerzeit aber nicht nachgewiesen werden. Er hatte damals ebenso wie ein dritter Tatbeteiligter den 47 Jahre alten Plauener schwer belastet.
Aussage gegen Aussage
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben die drei Männer das Paar in der Tatnacht in deren Haus auf der Insel besucht. Dabei sei der 50-Jährige von einem der schon verurteilten Männer zusammengeschlagen worden. Das Paar wurde in ein Auto gezerrt und auf einen Parkplatz gefahren, wo der Angeklagte den Wagen mit den beiden Opfern anzündete.
Die Verteidigung betonte, dass Aussage gegen Aussage stehe. Ihr Mandant habe kein Motiv für die Tat gehabt. Hingegen hätten die beiden anderen Männer den später Getöteten zum Schweigen bringen sollen. Er habe zu viel über den Betrug beim Autobahnbau gewusst. Erst durch den Doppelmord auf der Karibik war dieser aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft stieß bei ihren Ermittlungen auf ein Geflecht aus Scheinfirmen. Zwei Männer sind in diesem Fall bereits verurteilt. Gegen 60 weitere wird noch ermittelt, einige von ihnen sind mittlerweile angeklagt. (dpa)