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Kassenzettel für ein Brötchen?

Der Kauf gilt seit Generationen als Kinderspiel. Ab Januar soll er zum bürokratischen Akt werden.

Von Catharina Karlshaus
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Galina Propp von der Großenhainer Bäckereifiliale Brade bietet schon jetzt ihren Kunden einen Beleg für die Einkäufe an. Ab 1. Januar 2020 ist die Ausgabe eines Kassenbons für Brötchen, Brot oder auch Kuchen Pflicht.
Galina Propp von der Großenhainer Bäckereifiliale Brade bietet schon jetzt ihren Kunden einen Beleg für die Einkäufe an. Ab 1. Januar 2020 ist die Ausgabe eines Kassenbons für Brötchen, Brot oder auch Kuchen Pflicht. © Anne Hübschmann

Großenhain. Semmel, Milchknoten oder Brezel: Für manch Fünfjährigen ist der Gang in eine Bäckerei der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Omas geschenktes Portemonnaie gezückt und schon wandert die geliebte Leckerei über die Ladentafel. Ein kinderleichter Beschaffungsprozess, dem das Bundesfinanzministerium nun ein Ende bereitet. Denn bei aller Freude über das Brötchen in seinen Händen, darf der Steppke künftig nicht vergessen, den Kassenbon mit aus dem Laden zu tragen. 

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