Pirna
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Landratsamt hebt allgemeines Waldbetretungsverbot in der Sächsischen Schweiz auf

Weil die Brandgefahr gesunken ist, sind die Wälder ab Sonntag nicht mehr gesperrt. Nur das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz bleibt weiter tabu.

Von Thomas Möckel
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Bislang waren die Wälder im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge tabu. Das ändert sich ab 7. August.
Bislang waren die Wälder im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge tabu. Das ändert sich ab 7. August. © Daniel Förster

Das Landratsamt Pirna hebt ab 7. August das allgemeine Waldbetretungsverbot für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf. Demnach sind die Wälder im Kreisgebiet nicht mehr gesperrt, sie können wieder von Touristen, Einheimischen, Wanderern und Radfahrern genutzt werden.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Das Waldbrandgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz bleibt tabu, dort gilt auch weiterhin ein Betretungsverbot, um die Einsatzkräfte nicht zu behindern. Das Gebiet wird wie folgt eingegrenzt: S154 ab Zaukenstraße bis Sebnitz, S165 bis Hertigswalde, Grenze Tschechien bis Grenzübergang Schmilka, B172 bis Abzweig S165 Richtung Kirnitzschtal einschließlich Poststraße und Zaukenstraße.

Das allgemeine Verbot war laut Landratsamt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr sowie mit Blick auf die Katastrophenlage im Nationalpark am 27. Juli erlassen worden. Damit sollte die Gefahr weiterer Waldbrände im Landkreis minimiert und die Aufteilung der Einsatzkräfte auf mehrere Brandgeschehen verhindert werden.

Das Waldbetretungsverbot gilt ab 7. August nur für dieses grün markierte Gebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz.
Das Waldbetretungsverbot gilt ab 7. August nur für dieses grün markierte Gebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz. © Landratsamt Pirna

Waldbrandgefahr spürbar gesunken

Diese Ziele seien nach Aussage der Behörde in der Wirkungszeit des allgemeinen Betretungsverbotes erreicht worden. Einzelne Einsätze in Waldgebieten des Landkreises konnten schnell unter Kontrolle gebracht werden, sodass sich die Einsatzkräfte insbesondere auf die Lage im Nationalpark konzentrieren konnten.


Auch wenn die sehr geringen Niederschläge der letzten Tage laut Informationen des Landratsamts keine nennenswerte Entspannung der Lage in dem vom Waldbrand betroffenen Einsatzgebiet gebracht haben, ist die allgemeine Waldbrandgefahr im gesamten Landkreis spürbar gesunken. Am 6. August galten im Kreisgebiet die Warnstufen 1 und 2 - was einer sehr geringen bis geringen Gefahr entspricht. Auch für die kommenden Tage wird lediglich ein Anstieg auf Warnstufe 3 - mittlere Gefahr - prognostiziert. Daher werde das seit 27. Juli geltende ganztägige Waldbetretungsverbot ab Sonntag aufgehoben.

Dieses flächendeckende Waldbetretungsverbot war zuletzt vor allem von Touristikern scharf kritisiert worden.