Warum die Felsenbühne Rathen trotz Waldsperrung öffnen darf

Wegen der extremen Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr, dürfen Wanderer und Ausflügler die Wälder im gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seit Dienstag nicht mehr betreten. Wie das Landratsamt in Pirna mitteilte, ist das "Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege untersagt", heißt es in der Allgemeinverfügung.
Wer bei diesem Verbot nur an den Nationalpark Sächsischen Schweiz und die dort lodernden Waldbrände denkt, der irrt. Jegliche Waldflächen, sei es die Viehleite in Pirna, der Liebethaler- oder Wesenitzgrund bei Lohmen oder auch der Trebnitzgrund: alle Wälder sind laut Verordnung auf unbestimmte Zeit tabu.
Bergbauden mussten plötzlich schließen
Für viele Ausflugsgaststätten, die nur über Wanderweg zu erreichen sind, ist das ein Problem. Der Gasthof auf dem Kuhstall und dem Papststein haben seit Dienstag geschlossen. Auch die Gaststätte an der Brandaussicht bei Hohnstein ist wegen des Betretungsverbots plötzlich abgeschnitten und deshalb zu.
Ein Schicksal, das auch der Felsenbühne Rathen drohte. Theoretisch. Die Naturbühne liegt mitten im Wehlgrund, einem Waldstück unterhalb der Bastei. Besucher, Schauspieler, Techniker - sie alle müssen etwa zehn Minuten durch den Wald laufen, um die Felsenbühne zu erreichen. Und dennoch: Der Spielbetrieb in Rathen geht weiter, die Felsenbühne ist für Zuschauer geöffnet.
Öffentliche Wege und Straßen ausgenommen
Wie das trotz Waldbetretungsverbot funktioniert? Wegeneines Schlupfloches, wie das Landratsamt in Pirna auf Nachfrage von Sächsische.de erklärt. Denn es gibt Ausnahmen. Das Waldbetretungsverbot gilt nicht für öffentlich gewidmete Straßen, Wege, Parkplätze und Plätze. Hierbei handelt es sich nicht um Wald im Sinne des Sächsischen Waldgesetzes, heißt es.
Für Ausflügler und Einheimische ist der Unterschied zwischen öffentlich gewidmeten Straßen und Wegen sowie nicht-öffentlichen Wegen jedoch nur schwer auszumachen. Selbst das Landratsamt kann keine Karte oder Liste vorlegen und verweist an die einzelnen Kommunen. Dort seien die öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen in den Straßenbestandsverzeichnissen erfasst. "Im Zweifelsfall können die Kommunen Auskunft geben, ob ein bestimmter Weg öffentlich gewidmet ist oder nicht", sagt Karin Kerber, Sprecherin des Landratsamtes in Pirna.

Die Felsenbühne Rathen profitiert von diesen Ausnahmen. Die Naturbühne ist von Rathen aus über einen öffentlich gewidmeten Weg erreichbar. Und zwar nur von dort. Zudem sei die Spielstätte selbst kein Wald. Daher sei der Spielbetrieb auch weiterhin möglich.
Apell an Ausflügler, Wald nicht zu betreten
Das Landratsamt sei sich der Tragweite des Waldbetretungsverbots bewusst. Täglich werde geprüft, ob die Sperrung noch notwendig ist. Derzeit müsse eine weitere Brandsituation im Landkreis vermieden werden. Sollte andernorts ein Waldbrand ausbrechen, müssten Einsatzkräfte aus dem Raum Bad Schandau abgezogen werden. Dadurch würde die Situation eskalieren. Der Schutz von Leib und Leben habe oberste Priorität.
"Wir appellieren nochmals an die Verantwortung jedes Einzelnen, sich – nicht nur in der jetzigen, akuten Situation an geltende Regeln, wie Rauchverbote oder das Verbot von Lagerfeuern im Wald - zu halten", sagt Kerber. Das Ausmaß der Schäden könne derzeit noch nicht abgeschätzt werden