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Landrat: Waldbrandhilfen ein bürokratischer Klops

Noch bis 21. Oktober können die Anträge eingereicht werden. Viele Vermieter und Gastronomen haben aber schon die Hände gehoben.

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Von den Folgen des Waldbrandes betroffene Tourismusbetriebe können Soforthilfe beantragen. Doch das ist schwierig.
Von den Folgen des Waldbrandes betroffene Tourismusbetriebe können Soforthilfe beantragen. Doch das ist schwierig. © Mike Jäger

Kleine und mittlere Tourismusunternehmen, die von den Auswirkungen des Waldbrandes im Sommer 2022 betroffen waren, können noch bis zum 21. Oktober eine finanzielle Unterstützung beantragen, um Umsatzeinbußen durch Waldbrand und Waldbetretungsverbote auszugleichen. Doch offenbar ist die Resonanz darauf mager.

In der jüngsten Sitzung des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz hat Landrat Michael Geisler (CDU) betroffene Hoteliers und Gastronomen ermutigt, selbst dann Anträge abzugeben, wenn sie denken, dies hätte keinen Sinn. Das berichten Teilnehmer der Veranstaltung. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises würde dabei den Interessenten helfen.

Zur SZ sagte der Landrat, bis zuletzt lagen weniger als 20 Anträge vor. Für den Monat August sind nach SZ-Informationen Hilfen in Höhe von 155.000 Euro beantragt worden und für September in Höhe von 83.000 Euro. Geisler kritisierte, dass bei der ersten Version des Hilfspaketes die Inflation nicht berücksichtigt worden sei. So wurde der Umsatzrückgang an das Preisniveau von 2019 gekoppelt. Mittlerweile sei das aber gelöst. Trotzdem seien die bürokratischen Hürden hoch. Geisler kündigte weitere Gespräche mit dem Tourismusministerium an. Das Ziel, „unbürokratisch und schnell zu helfen“, sei bislang jedenfalls verfehlt worden. Vielmehr habe man es mit einem „bürokratischen Klops“ zu tun. Der Landrat betonte, dass noch genügend Hilfsgelder zur Verfügung stünden. Das Landratsamt Pirna ist vom Freistaat mit dem Managen der Hilfe beauftragt worden. Zwei Millionen Euro schwer ist das Hilfspaket, das teilweise dem Tourismusmarketing zugutekommen soll.


Antragsberechtigt für die Soforthilfe sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf dem Gebiet des Tourismus, wie Beherbergungsgewerbe, Gastronomie oder sonstige touristische Dienstleister, die ihre Betriebsstätte in einer der folgenden Gemeinden der Sächsischen Schweiz haben: Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen.

Voraussetzungen sind Umsatzrückgange in den Monaten August und/oder September 2022, jeweils um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu den Referenzmonaten August und/oder September des Jahres 2019. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit sind inflationsbedingt Umsätze 2019 mit dem Faktor 1,273 zu multiplizieren. Für Unternehmen, die nach dem 1. August 2019 gegründet wurden, gelten gesonderte Regelungen.

Ebenso ist ein Liquiditätsbedarf nachzuweisen, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist bzw. perspektivisch auch nach September 2022 entstehen kann. Die Leistung muss zur Deckung der allgemeinen Betriebsausgaben erforderlich sein. Möglich sind Hilfen bis zu 20.000 Euro für August und bis zu 15.000 Euro für September 2022.

Einzelheiten finden Betroffene auf der Internetseite des Landratsamtes. Die Soforthilfe kann digital beantragt werden. Erforderliche Nachweise und Erklärungen können direkt hochgeladen werden. Das Antragsformular steht aber auch als Download für eine Antragstellung per Post zur Verfügung.

Die sächsische Staatsregierung hatte am 23. August die finanzielle Unterstützung der von den Auswirkungen der Waldbetretungsverbote betroffenen Tourismusunternehmen beschlossen. (SZ)