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Katze verletzt, Marder getötet – Taubenzüchter muss zahlen

Das Dippoldiswalder Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass ein Freitaler zum Schutz seiner Vögel zu weit gegangen war.

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Von Jane Jannke

„Die können sie gern behalten, ich werde so etwas mit Sicherheit niemals wieder aufstellen.“ Mit diesen Worten verließ Peter K. das Dippoldiswalder Amtsgericht. Die Falle, die der 72-Jährige jahrelang rechtswidrig in seinem Garten platzierte und die nach Einschätzung des Gerichtes die Katze der Nachbarsfamilie schwer verletzt und mindestens einen Marder getötet hatte, überließ er freiwillig der Behörde. Als wolle er einen unschönen Teil seiner Vergangenheit auf diese Weise hinter sich lassen.

Rostig und altersschwach lag die Fangvorrichtung auf dem Tisch im Gerichtssaal. Auf Wunsch der Verteidigung hatte Richterin Daniela Höllrich-Wirth das betagte Stück noch einmal aus der Asservatenkammer des Landeskriminalamtes holen lassen. Ein Funktionstest vor aller Augen räumte schließlich letzte Zweifel aus: „Das Ding funktioniert, und es braucht offensichtlich ein aktives Zutun, um die Falle betriebsbereit zu bekommen“, so die Einschätzung der Richterin.

Rentner Peter K. hatte zuvor stets bestritten, die Falle bewusst fangbereit ausgelegt zu haben, er habe sie stattdessen sogar gesichert. K. hatte behauptet, dass ein Tier da gar nicht hätte hineingeraten können, verdächtigte sogar die Nachbarn, die Falle manipuliert zu haben. Offenbar hatten seit Längerem zwischen K. und einigen Nachbarn Konflikte geschwelt.

Am Ende zählte für Richterin und Staatsanwalt, dass K. mehrfach eingeräumt hatte, eine solche Falle zum Schutz seiner Taubenzucht in Gebrauch gehabt zu haben. Im Januar 2014 war dann auch Nachbars Britisch-Kurzhaar-Kater hineingetappt. Der Schlagbügel zertrümmerte dem Tier das Wadenbein, erzeugte schmerzhafte Quetschungen. Das Gericht folgte letztlich den Aussagen von Kläger René M. und fünf der insgesamt sechs Zeugen, die allesamt die Version des Geschädigten stützten. Unter anderem fiel die Einschätzung des Tierarztes ins Gewicht, der beim Verhandlungstermin bestätigte, dass das Verletzungsbild sehr wahrscheinlich von einer Falle hergerührt und dass das Tier dadurch massive Schmerzen erlitten hatte.

Auch die Zweifel der Verteidigung, dass der Kater mitsamt der Falle nicht über eine 1,90 Meter hohe Mauer zurück auf das heimische Grundstück hätte gelangen können, räumte der Mediziner dem Gericht zufolge glaubhaft aus. Eben jene Zweifel hatten die Verteidigung bewogen, den „Tatort“ noch einmal genau in Augenschein zu nehmen. Die Ergebnisse zeigten nach Auffassung des Gerichtes klar, dass neben der Mauer auch noch weitere Fluchtwege bestanden hatten. Die Faktenlage war derart erdrückend, dass Verteidiger Zastrow einen Rückzug des Widerspruchs gegen den im November ergangenen Strafbefehl beantragte. Der Staatsanwalt lehnte dies jedoch ab.

„Jeder liebt seine Haustiere. Mit etwas mehr Rücksichtnahme wäre das alles vielleicht anders verlaufen“, wandte sich Vogler in seinem Plädoyer an Peter K. „Sie haben Tieren schweres Leid zugefügt und müssen dafür Verantwortung tragen.“ Das Gericht folgte der Ansicht der Verteidigung nicht, die Beweislage sei im Falle des toten Marders unzureichend, und verurteilte Peter K. zu einer Geldstrafe von 2 500 Euro wegen Tierquälerei in zwei Fällen. Da half auch späte Reue nicht.