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Kein Freibrief zur Wolfsjagd

Mit einem Referentenentwurf will Sachsen klar regeln, wann ein Wolf geschossen werden darf – mehr aber auch nicht.

Von Birgit Ulbricht
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Bernd Dankert im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft. Er ist Beauftragter für Artenschutz im Sächsischen Umweltministerium.
Bernd Dankert im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft. Er ist Beauftragter für Artenschutz im Sächsischen Umweltministerium. © Archivfoto: Uwe Soeder

Tauscha. Das ist kein Freibrief zum Wolfsabschuss, von Regulierung der Bestände will Bernd Dankert gleich gar nicht sprechen. Der Referent für Artenschutz im Sächsischen Staatministerium für Umwelt und Landwirtschaft wird nächsten Donnerstag in Tauscha sprechen. Darüber, wann überhaupt ein Wolf zum Problem wird und wann er geschossen werden darf. Denn was so einfach klingt, sorgte in den zurückliegenden Jahren immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen und sogar zu einer Klageflut, wie im Falle des Görlitzer Landrates Bernd Lange (CDU), als der einen Wolfsabschuss genehmigte. Er sah sich prompt mit 210 Klagen konfrontiert. Die Stimmung war derart aufgeheizt, dass sich der Landrat weigerte, der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage den Namen des mit dem Abschuss betrauten Jägers zu nennen. Niemand hätte guten Gewissens sagen können, so Lange, wozu das führt.

Neu: Volle Entschädigung

Und nicht nur das: „Es ist kaum möglich, einen Jäger zu finden, der einen solchen Abschuss durchführen will. Sie haben alle Angst vor den möglichen Folgen – diese können bis zum Verlust der Jagdberechtigung gehen“, sagte Bernd Lange damals gegenüber den Medien. So habe er, so Bernd Lange, keinen Jäger gefunden, der bereit gewesen sei, den Wolf „Pumpak“ zu schießen – den ersten Wolf, für den das sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium die entsprechende Genehmigung erteilt hatte. Das Problem erledigte sich dann von selbst. Pumpak „verschwand“ und wurde im sächsischen Wolfsgebiet nie wieder gesehen. Was bis heute für Spekulationen sorgt. Das ist ein juristischer Zustand, den auch der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer immer wieder beklagt und den er gern ändern möchte. Der Referentenwurf soll genau das leisten – Rechtssicherheit schaffen. Er ist nach Lesart von Bernd Dankert eine Ermächtigungsgrundlage, die es der staatlichen Hand erlaubt, zu sagen, wann die Grenze des Zumutbaren erreicht ist. Für die Menschen in den Dörfern, besonders für die Tierhalter. Weil von dort nahezu regelmäßig Bilder von gerissenen Tieren kommen, will das Ministerium zunächst eine „Politik der kleinen Schritte“, so Minister Thomas Schmidt. So will er das Prozedere für die Entschädigung nach Wolfsrissen nun vereinfachen und beschleunigen. Die Rissgutachter der Landratsämter sollen künftig selbst darüber entscheiden können. Ab sofort wird der Freistaat Sachsen für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen eine Förderung der vollen Kosten gewähren. Bislang war die Förderung auf 80 Prozent der Nettokosten begrenzt.

Bereits seit Dezember konnten wahlweise Anträge auf die erhöhte Förderung eingereicht werden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU. Auch indirekte Kosten, die mit Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere entstehen, wie Tierarztkosten oder die Kosten für die Suche nach vermissten Tieren, können ab sofort zu hundert Prozent ausgeglichen werden. Sachsen gehört neben Niedersachsen und Sachsen-Anhalt damit zu den ersten deutschen Bundesländern, in denen die erhöhte Förderung und der erweiterte Schadensausgleich angeboten werden.

Wolfsforum am Donnerstag, 24. Januar, 18 Uhr im Saal der Land- und Wildfleischerei Schempp Tauscha-Anbau.

Sie wollen noch besser informiert sein? Schauen Sie doch mal auf www.sächsische.de/meissen , www.sächsische.de/radebeul, www.sächsische.de/riesa oder www.sächsische.de/grossenhain vorbei.