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Kein Mädchen allein unter Knaben

Eine Neunjährige will unbedingt in einem Knabenchor singen. Ihre Mutter versucht das vor Gericht durchzudrücken. Aber die Richter entscheiden anders.

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Rechtsanwältin Dr. Susann Bräcklein (vorne) steht im Plenarsaal des Verwaltungsgerichtes. Die Anwältin klagt gegen den ausschließlich von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin, der sich weigert, ihre Tochter als aktive Sängerin aufzunehmen.
Rechtsanwältin Dr. Susann Bräcklein (vorne) steht im Plenarsaal des Verwaltungsgerichtes. Die Anwältin klagt gegen den ausschließlich von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin, der sich weigert, ihre Tochter als aktive Sängerin aufzunehmen. © Paul Zinken/dpa

Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage zurückgewiesen, mit der ein Mädchen in einen Knabenchor aufgenommen werden sollte. Das Recht auf Kunstfreiheit überwiege bei der Entscheidung des Chors, das Mädchen abzulehnen, befand das Gericht am Freitag. Das Klangbild des Chors habe Vorrang. 

Geklagt hatte die Mutter der Neunjährigen. Sie hatte einen Platz für ihre Tochter in dem ausschließlich von Jungen besetzten Staats- und Domchor beansprucht. Nach Auffassung des Richters handelt es sich um einen Pilotfall. Daher sei eine Berufung zugelassen. (dpa)