Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage zurückgewiesen, mit der ein Mädchen in einen Knabenchor aufgenommen werden sollte. Das Recht auf Kunstfreiheit überwiege bei der Entscheidung des Chors, das Mädchen abzulehnen, befand das Gericht am Freitag. Das Klangbild des Chors habe Vorrang.
Geklagt hatte die Mutter der Neunjährigen. Sie hatte einen Platz für ihre Tochter in dem ausschließlich von Jungen besetzten Staats- und Domchor beansprucht. Nach Auffassung des Richters handelt es sich um einen Pilotfall. Daher sei eine Berufung zugelassen. (dpa)