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Kein Nachspiel für Hitler-Imitator

Der Auftritt des Mannes beim Biker-Treffen in Augustusburg ist strafrechtlich "nicht relevant".

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Das Tragen eines Seitenscheitels und eines entsprechenden Barts fällt nicht unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sagt die Staatsanwaltschaft Chemnitz.
Das Tragen eines Seitenscheitels und eines entsprechenden Barts fällt nicht unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sagt die Staatsanwaltschaft Chemnitz. © Screenshot: Twitter.com

Augustusburg. Der Auftritt eines als Adolf Hitler verkleideten Mannes bei einem Motorradfahrer-Treffen auf der Augustusburg hat kein juristisches Nachspiel. "Die Imitation ist strafrechtlich nicht relevant", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Donnerstag auf Nachfrage. Der als Hitler ausstaffierte Mann saß am Samstag im Beiwagen einer Maschine, die wie ein Wehrmachtsmotorrad aussieht.

Das Tragen eines Seitenscheitels und eines entsprechenden Barts falle nicht unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Das Zeigen von Fotos von Hitler, ein Hakenkreuz an der Verkleidung oder das Zeigen eines Hitlergrußes sei hingegen strafbar. 

Auch der Tatbestand der Volksverhetzung, den die Polizei Chemnitz erwog, ist laut Staatsanwaltschaft im konkreten Fall nicht gegeben. "Dafür müsste man sich gegen nationale oder ethnische Gruppen wenden." Das habe der Imitator beim Biker-Treffen nicht gemacht, so die Sprecherin.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte die Aktion scharf verurteilt. Der Auftritt als Massenmörder sei mehr als geschmacklos, schrieb der Regierungschef am Montag auf Twitter:

Zu dem Biker-Treffen waren am vergangenen Wochenende 1.800 Motorradfahrer und rund 7.500 Besucher zum Schloss Augustusburg gekommen. (dpa)

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