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Keine Bauwerke an der Felsennase erlaubt

Eine Studie untersucht, wie die Felsentreppe im Rabenauer Grund entschärft werden könnte. Das weckt Bedenken.

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Johann Spensberger hat die Machbarkeitsstudie als Teil der Initiativgruppe auf den Weg gebracht.
Johann Spensberger hat die Machbarkeitsstudie als Teil der Initiativgruppe auf den Weg gebracht. © Karl-Ludwig Oberthür

Der Initiativgruppe um Heinz Hofmann, Johann Spensberger und Horst Lorenz ist die rutschige Natursteintreppe, die über die Felsennase im Rabenauer Grund führt, ein Dorn im Auge. Ihr Ziel ist es, dass die Schönheiten des Naturschutzgebietes möglichst allen uneingeschränkt zugänglich gemacht werden, also auch denjenigen Ausflüglern, die mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Gehhilfe unterwegs sind. Die Initiativgruppe hat deshalb eine Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht, die mehrere Varianten ins Spiel bringt. Aus Sicht der Initiativgruppe gibt es nur eine sinnvolle Lösung – auf gleicher Höhe des Wanderweges in der Felsenklippe Plattformen zu verankern und so die Strecke auf einem 1,60 Meter breiten Steg an dem Hindernis vorbeizuführen. Größtes Manko dieser Variante ist vor allem der Umweltschutz.

Was spricht denn genau dagegen, eine Plattform im Fels zu verankern?

Felsen wie der im Rabenauer Grund zählen in Deutschland zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Wie Birgit Hertzog, Leiterin des Umweltamtes erklärt, ist damit alles, was den Felsen zerstören oder beeinträchtigen könnte, verboten. Auch der Abschnitt der Roten Weißeritz – von der Rabenauer Mühle bis zur Spechtritzmühle – ist als Biotop geschützt, einschließlich Uferbereich.

Was zählt als Eingriff in die Umwelt, auch schon kleinere Bohrlöcher?

Als Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gilt etwa, wenn Flächen in Gestalt oder Nutzung so verändert werden, dass sie das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Insofern wären Bohrlöcher und Bauwerke eine Beeinträchtigung. Laut Birgit Hertzog müssen außerdem auch mögliche Folgeeingriffe berücksichtigt werden, etwa ein Netz, das gegebenenfalls befestigt werden müsste, um für die nötige Sicherheit der Wanderer und Spaziergänger zu sorgen.

Was wäre möglich, ohne mit dem Umweltschutz in Konflikt zu kommen?

Der Bereich um die Felsentreppe im Rabenauer Grund ist ein sehr sensibles Gebiet. Er gilt nicht nur als geschütztes Biotop, sondern noch zahlreiche weitere Schutzkategorien spielen eine entscheidende Rolle, erklärt Birgit Hertzog. Der Rabenauer Grund unterliegt als Naturschutzgebiet, Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und Vogelschutzgebiet höchstem naturschutzrechtlichen Schutz. Bevor grundsätzlich ein Projekt zur Umgehung der Felsentreppe zugelassen werden könnte, müsste es genau auf seine Verträglichkeit mit den Schutzzielen hin überprüft werden, so Birgit Hertzog. „Da es sich zunächst um eine Machbarkeitsstudie handelte, sind die Unterlagen dafür noch zu unkonkret.“ Diese Prüfungen seien allerdings sehr komplex und kostspielig. Bevor eine Genehmigung erteilt werden könnte, müsste zudem ein Befreiungsverfahren geführt werden, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

Welche Varianten bevorzugt die Umweltbehörde?

Bei drei Varianten aus der Machbarkeitsstudie gab es aus Sicht des Naturschutzes keine Bedenken. Darunter ein Weg am Rand der Bahnstrecke, dem aber das Eisenbahnbundesamt seine Zustimmung nicht gab. Nicht gegen den Naturschutz verstößt außerdem eine Variante, die lediglich eine Rinne zum Schieben vorsieht. Diese könnte direkt am Treppengeländer festgemacht werden. Die Behörde befürwortet außerdem die mit 1,9 Millionen Euro teuerste Lösung, ein Steg entlang der Stützmauer.