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KfW und BAFA erhöhen Förderungen

Für Energiesparer ist der 24. Januar 2020 ein guter Tag. An diesem Datum hebt die bundeseigene KfW-Bank ihre Zuschüsse für energetische Sanierungen deutlich an.

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© Rido/Adobe Stock

Damit setzt die Bundesregierung ihre im September 2019 beschlossenen Klimaziele um.

 Höhere Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser

Wer künftig ein Wohngebäude zu einem „KfW Effizienzhaus 55“ sanieren möchte, erhält dafür einen Tilgungszuschuss von 40 Prozent. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro. Das bedeutet, dass Bauherren bis zu 48.000 Euro des Kredits nicht zurückzahlen müssen. Handelt es sich um ein Projekt mit geringerer Effizienz, fällt der Tilgungszuschuss entsprechend geringer ist. Einen Überblick über alle Konditionen zum KfW-Effizienzhaus finden Sie auf der Webseite der KfW unter Kredit (151).

Erhöhung auch bei Einzelmaßnahmen

Auch wenn es sich um energetische Einzelmaßnahmen handelt, mit denen kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, können Bauherren von höheren Förderungen profitieren. Der Tilgungszuschuss erhöht sich hierbei um 12,5 %. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich weiterhin auf 50.000 Euro. Davon können bis zu 10.000 Euro auf jede Wohneinheit entfallen.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören:

• Wärmedämmung von Wänden

• Wärmedämmung von Dachflächen

• Wärmedämmung von Geschossdecken

• Erneuerung der Fenster und Außentüren

• Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage

• Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme

• Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Förderung für Ölheizungen entfällt

Anders sieht es beim Thema Ölheizung aus. Seit dem 1. Januar 2020 fördert die KfW bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus keine Wärmeerzeuger mehr, die auf dem Energieträger Öl basieren. Das betrifft beispielsweise ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und Öl-Brennwertkessel. Bei der energetischen Berechnung zum KfW-Effizienzhaus können nicht förderfähige Wärmeerzeuger aber nach wie vor berücksichtigt werden.

Insgesamt sollen Hauseigentümer dazu angehalten werden, Heizungen zu modernisieren. Bei Heizungen auf Basis fossiler Energien erhöhen sich die Kosten durch den geplanten CO2-Preis in Zukunft merklich. In der Anfangszeit der Neuregelung beläuft sich der Zuschlag für einen Jahresverbrauch von 2.000 Litern Heizöl auf rund 1.200 Euro. Für die Zukunft sind weitere Erhöhungen geplant. Einen Überblick über die Änderungen finden Sie in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung.

Anreize für eine Modernisierung will das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weiterhin mit einer Austauschprämie für klimafreundlichere Heizungen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Pelletkessel bieten. Einen Überblick über das BAFA-Förderprogramm finden Sie hier.

Tipp: Sie wollen mehr über Wärmepumpen und weitere effiziente Formen der Innenraumklimatisierung erfahren? Dann besuchen Sie Seiten wie www.klimaberatung.de und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Erhöhte Tilgungszuschüsse bei Nichtwohngebäuden

Nichtwohngebäude werden weiterhin von der KfW gefördert. Der maximale Tilgungszuschuss ist hier von der Quadratmeteranzahl abhängig. Pro Quadratmeter beläuft er sich auf 275 Euro. Bei einem Effizienzhaus 70 liegt der Tilgungszuschuss bei 27,5 Prozent, bei einem Effizienzhaus 100 bei 20 Prozent. Auch im Nichtwohnbereich werden einzelne Maßnahmen mit 20 Prozent bezuschusst. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 200 Euro je Quadratmeter.

Einen kompletten Überblick finden Sie in dieser Präsentation der KfW.

Wer kann Anträge stellen?

Wer sich für eine Unterstützung seines Bauvorhabens interessiert, kann unkompliziert einen Antrag stellen. Förderanträge können eingereicht werden von:

• Allen Trägern von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen

• Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen

Träger von Investitionsmaßnahmen sind beispielsweise Privatpersonen, Wohnungseigentümer-gemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Weiterführende Informationen zum Thema Förderung von Sanierungsmaßnahmen finden Sie hier übersichtlich im Merkblatt der KfW zusammengefasst.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur S. Liebe.