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Khaled-Prozess wird neu aufgerollt

Der Bundesgerichtshof hat das Totschlag-Urteil gegen einen Asylbewerber aufgehoben. Es geht um die Frage der Notwehr.

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Dresden/Karlsruhe. Das Landgericht Dresden muss den Prozess um den gewaltsamen Tod eines 20-jährigen Asylbewerbers neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Schwurgerichtskammer aufgehoben. Nun muss sich eine andere Kammer mit den Vorwürfen gegen den 28-jährigen Hassan S. befassen.

Der Angeklagte wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er hatte gestanden, seinen Mitbewohner, den ebenfalls aus Eritrea stammenden Asylbewerber Khaled Idris, bei einer Auseinandersetzung im Innenhof ihres Wohnhauses in Dresden getötet zu haben. Er habe sich gegen Angriffe gewehrt und dabei einen Gegenstand in Khaleds Hosenbund zu fassen bekommen, mit dem er mehrfach zugeschlagen habe. Dass es sich dabei um ein Küchenmesser gehandelt hatte, habe er nicht bemerkt.

Das Schwurgericht hielt diese Angaben für lebensfremd. Auch der Grund für den angeblichen Streit der befreundeten Landsmänner blieb unklar. Das Gericht habe die von Hassan S. geschilderte Notwehrlage nicht widerlegen können, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand. Die Messerstiche seien jedoch der Situation nicht angemessen gewesen.

Die Richter des 5. BGH-Senats haben in ihrer Entscheidung vom 22. Juni rechtliche Bedenken zur Bewertung der Notwehr angeführt und argumentiert, der Einsatz des Messers könne gerechtfertigt gewesen sein. Das Verfahren liegt nun in einer anderen Kammer des Landgerichts. Wann der Prozess stattfinden wird, ist noch unklar. Die Verteidiger Elena Bogdanzaliew und Andreas Boine hatten die Revision des Schuldspruchs beantragt. „Wir prüfen nun eine Haftbeschwerde“, sagte Boine. (SZ/lex)