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Kiesgruben-Streit wird Fall für Bundesgerichtshof

Das Gelände beschäftigt seit zwei Jahren die Justiz. Die Auseinandersetzung soll in die letzte Instanz gehen.

Von Kevin Schwarzbach
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Die Kiesgrube Bobersen wird von einem Verein als Badesee genutzt. Rechts hinten liegt der Kiessee, an dem Holcim und die Forellenanlage Zeithain tätig sind.
Die Kiesgrube Bobersen wird von einem Verein als Badesee genutzt. Rechts hinten liegt der Kiessee, an dem Holcim und die Forellenanlage Zeithain tätig sind. © Lutz Weidler

Zeithain. Derzeit ist die Kiesgrube an der S 88 in Bobersen für Badefreudige und Spaziergänger eher ein Geheimtipp. Auch wenn knapp 500 Mitglieder das Gelände nutzen, hat nicht jeder im Altkreis Riesa das Areal vor Augen. Doch schon bald könnte der See bundesweite Bekanntheit erlangen.

Denn die Kiesgrube wird nun Thema am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort wird sich ein Zivilsenat mit dem Streit zwischen einem Anwohner und dem Verein für Sport und Landschaftspflege Bobersen (VSLB) beschäftigen müssen. 

Der war an der simplen Frage entbrannt, ob die Nutzung des Geländes nur Vereinsmitgliedern vorbehalten sei oder ob jedermann nach Belieben über das Areal spazieren dürfe. Das Landgericht Dresden befand das Ufer der Kiesgrube als „freie Natur“ und öffnete mit seinem Urteil Spaziergängern Tür und Tor. Auch das Mitführen von Hunden erlaubte das Gericht ausdrücklich.

Der VSLB aber will nun Revision einlegen und den Streit damit zu einem Fall für den Bundesgerichtshof machen. Das zumindest teilte Rechtsanwalt Robert Thees, der den Verein in dieser Sache vertritt, auf Anfrage der Sächsischen Zeitung mit.

„Wir finden es richtig, dass das Gericht die Kiesgrube als künstliches Gewässer wertet und damit unserer Auffassung folgt, dass der Verein und dessen Mitglieder über dessen Nutzung bestimmen dürfen, da diese auch für die Unterhaltung und Nutzbarkeit sorgen“, erklärt Robert Thees. 

„Leider bestätigt das Gericht dieses Recht nicht für die Ufergrundstücke.“ Das erschwere auf lange Sicht aber das Betreiben der Kiesgrube als Erholungsort. Deshalb sehe man das Urteil des Landgerichts beim Verein mit einem „lachenden und einem weinenden Auge“.

Der Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof. © dpa

Der Verein vertritt die Auffassung, dass „an den Ufergrundstücken kein allgemeines Betretungsrecht gegeben sein kann, da diese an einem Gewässer liegen, an dem kein Gemeingebrauch besteht.“ 

Zumindest Letzteres haben neben der Unteren Wasserbehörde des Landkreises auch das Amtsgericht und das Landgericht bestätigt: Das Baden ist für Nicht-Mitglieder an der Kiesgrube Bobersen verboten. Das wird seitens der Gerichte damit begründet, dass der See ein durch den Kiesabbau künstlich entstandenes Gewässer ist, über dessen Nutzung allein der Eigentümer entscheiden könne.

Diese Argumentation will der Verein für Sport und Landschaftspflege Bobersen auch für die angrenzenden Ufergrundstücke geltend machen. Auch die seien laut Robert Thees erst durch die Auskiesung entstanden und somit keine „freie Natur“, sondern künstlich erschaffen. Ein Vergleich mit den Feldern um die Kiesgrube herum bestätige das.

Dieser Auffassung waren der Anwohner und sein Anwalt in der Verhandlung vor dem Landgericht entgegengetreten. Der Anwalt äußerte sich jedoch nicht zu den Anfragen der SZ.

Wie die Streitfrage am Ende geklärt wird, liegt nun in der Hand des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Dort wird ein Zivilsenat darüber befinden müssen, ob das Urteil des Landgerichts rechtskräftig wird – und damit womöglich bundesweite Wirkung erzielen. Denn die Sache könnte auch Konsequenzen für andere Badeseen haben.

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