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King Abode darf abgeschoben werden

Die Berufung des mehrfach vorbestraften Libyers wurde zurückgewiesen. Derzeit gebe es aber keine staatlichen Strukturen in dem Land, die eine Abschiebung ermöglichen würden.

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© Uwe Soeder

Bautzen. Ein mehrfach vorbestrafter Libyer könnte von Sachsen aus abgeschoben werden. Die Androhung der Abschiebung sei rechtmäßig, geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des 5. Senates des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen (OVG) hervor. Die Berufung des Mannes wurde zurückgewiesen. Das Gericht lehnte für den 22-Jährigen die Anerkennung eines besonderen Schutzes ab, weil dem Kläger bei einer Rückkehr nach Libyen keine politische Verfolgung drohe. Die Straftaten des Mannes, der unter anderem wegen Körperverletzung verurteilt worden war, spielten bei der Entscheidung des Senates keine Rolle.

Der Senat geht in seiner Begründung zwar von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt in Libyen aus. Die Richter verneinten aber eine ernsthafte individuelle Bedrohung. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Ob der Mann tatsächlich abgeschoben werde, müsse nun die Ausländerbehörde entscheiden, erläuterte eine OVG-Sprecherin am Freitag. Derzeit gebe es aber keine staatlichen Strukturen in Libyen oder Abkommen mit dem Land, die eine Abschiebung ermöglichen würden.

Der Senatsvorsitzende hatte zum Prozessauftakt am Mittwoch betont, dass eine Abschiebung derzeit quasi unmöglich sei, weil sich der Flugplatz in Tripolis unter Aufsicht einer islamistischen Gruppe befinde. Der derzeitige Zustand sei für die rechtliche Bewertung aber nicht entscheidend, betonte die Sprecherin. (dpa(