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Kleingärtner muss seine Laube abreißen

Der Verband, der gegen einen Ex-Pächter in Ebersbach geklagt hat, bekam jetzt recht. Das könnte auch andere Hobbygärtner treffen.

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Von Jens Rüdiger Schubert

Die Laube muss weg. Die erste Zivilkammer des Landgerichts in Görlitz hat jetzt in einem Prozess zwischen dem Territorialverband der Kleingärtner Löbau und einem ehemaligen Gartenpächter dem Verband recht gegeben. Der hatte geklagt, weil ein Kleingärtner seine frühere Parzelle in einer Ebersbacher Sparte zwar nicht mehr nutzte, aber auch nicht beräumen wollte. Einen Bungalow, gepflasterte Wege und Pflanzen ließ er zurück. Das ist nicht rechtens. Nun muss der Gärtner nicht nur das Häuschen abbauen, sondern sämtliche zusätzlichen Einrichtungen. Übrig bleiben darf nur das brache Gartenland.

Wird innerhalb von 24 Monaten nach der Kündigung des Pächters kein Nachnutzer gefunden, der die Anlagen so übernimmt, dann muss der ehemalige Pächter auf seine Kosten alles entfernen. Zu dieser Überzeugung kam das Gericht. Ein Urteil, das viele Kleingärtner betreffen könnte. Zumindest diejenigen, die in dem Löbauer Territorialverband organisiert sind. Und das sind etwa 2.100 Hobbygärtner in 70 Kleingartenvereinen im Gebiet des Territorialverbandes. Das erstreckt sich zwischen Bernstadt und Neusalza-Spremberg. Und dazu gehört auch die Ebersbacher Anlage, in der der Beklagte einen Garten gepachtet hatte.

Ob damit der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Dachverband tatsächlich beendet ist, bleibt abzuwarten. Der ehemalige Pächter, ein 66-jähriger Rentner, sieht sich nämlich nicht in der Pflicht, noch einmal in seinen früheren Garten zu investieren. Seine Entscheidung, ob er das Urteil akzeptiert, steht noch aus. Falls nicht, wird der Fall wahrscheinlich demnächst das Oberlandesgericht als nächste Instanz beschäftigen. Nach Aussage des Beklagten hätte noch nie ein ehemaliger Pächter des Vereins eine Aufforderung zur Räumung erhalten.

Der Ebersbacher Verein hat nur 22 Parzellen. Eine ganze Reihe dieser Gärten ist nicht mehr im besten Zustand, weil noch kein Nachpächter gefunden wurde. Zwischenzeitlich wurden sogar nur noch neun Gärten bewirtschaftet. Vielleicht auch aus diesem Grund hatte der Beklagte vor einigen Jahren recht schnell und unkompliziert einen Garten bekommen. Ende 2011 aber kündigte er den Garten und zog sich – auch aus gesundheitlichen Gründen – aus dem Verein zurück. Nach seiner Information hatte der Vorpächter dem Verein alles, was sich auf dem Grundstück befand, geschenkt, sagte er aus. Darüber soll es eine Urkunde geben. Aus diesem Grund sei er davon ausgegangen, dass alles, also auch die Laube, dem Verein gehöre und Bestandteil der Pacht ist, so der Rentner. Als er den Garten kündigte, glaubte er alles richtig gemacht zu haben. Doch er musste sich vor dem Landgericht eines Besseren belehren lassen. Jegliche Aufbauten im Kleingarten gehören nicht zur Pacht.

Wenn die derzeitige richterliche Entscheidung rechtswirksam wird, muss der Mann den Garten komplett beräumen. Er muss nicht nur die Laube samt Fundament, sondern auch Pflasterwege, Geräteschuppen, ein Gewächshaus und einen Teich entfernen und das Material entsorgen. Neben Zeit und Arbeit kostet das auch eine Menge Geld. Rund 5.400 Euro hat der Kleingärtnerverband dafür veranschlagt. Er hat einen Kostenvoranschlag dafür eingeholt. Doch dieses Geld wird der Ex-Pächter kaum aufbringen können, er lebt derzeit von Sozialhilfe und hat Schulden.