Merken

Kleinkind verdurstet - Oberlandesgericht bestätigt Freispruch

Im Fall eines Kleinkindes, das neben seiner toten Mutter in Leipzig verdurstete, gibt das Oberlandesgericht Dresden dem damals zuständigen Sozialarbeiter keine Mitschuld.

Teilen
Folgen
NEU!

Dresden.Im Fall eines Kleinkindes, das neben seiner toten Mutter in Leipzig verdurstete, gibt das Oberlandesgericht Dresden dem damals zuständigen Sozialarbeiter keine Mitschuld. Das Gericht bestätigte am Freitag den Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen - und wies die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet ab.

Der Freispruch ist damit rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 43 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, im Juni 2012 seine dienstliche Pflichten verletzt zu haben, weil er das zweijährige Kind nicht rechtzeitig in Obhut gab.

Der Kleine war in seinem Bett verdurstet, nachdem die 26 Jahre alte Mutter an einer Überdosis Drogen gestorben war. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe in allen Vorinstanzen bestritten.

Eine Gefährdung des Kindeswohls ergebe sich nicht zwangsläufig, wenn die Sorgeberechtigten drogenabhängig seien, begründete das Gericht. Zwar müsse das Jugendamt prüfen, ob sich Betroffene in dem Fall angemessen um ein Kind kümmern könnten. Diese Prüfung sei erfolgt, hieß es. Beim letzten Besuch des Sozialarbeiters im April 2012 habe es keine Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes gegeben. Der Angeklagte habe daher nicht einschreiten müssen, hieß es.

Das Amtsgericht Leipzig hatte ihn im Mai 2014 wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 3 600 Euro verurteilt. Dagegen hatten der ehemalige Jugendamtsmitarbeiter und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Landgericht Leipzig hob das Urteil im August 2015 auf und sprach den Angeklagten frei. Dagegen hatte sich die Revision der Staatsanwaltschaft gerichtet. (dpa)