Merken

Kleinwinzer gegen Zwangsabgabe

Mit einer Petition wollen sie erreichen, dass der Unternehmerbegriff im Sozialgesetzbuch neu geregelt wird.

Teilen
Folgen
© Arvid Müller

Von Sven Görner

Radebeul. Das Wetter ist prächtig am Donnerstagnachmittag. Der Blick auf die mit Weinstöcken bewachsenen steilen Hänge am Ballberg in Radebeul-Oberlößnitz nicht minder. Urlaubsgefühl macht sich breit. Doch der Grund für das Treffen von Hobbywinzern und dem Vorstand des sächsischen Weinbauverbandes mit Thomas de Maizière ist alles andere als heiter.

Michael Scheerbaum und sein Mitstreiter Rembrand Ulrich wollen dem CDU-Wahlkreisabgeordneten und Ex-Bundesinnenminister eine Petition an den Bundestag übergeben. „Fast 3 000 Unterschriften sind in den vergangenen Wochen zusammengekommen, die unser in der Petition formuliertes Anliegen unterstützen“, sagt Michael Scheerbaum, der gemeinsam mit seinem Bruder Konrad seit fast 40 Jahren in seiner Freizeit Weinbau betreibt. Die Brüder gehören damit zu den über 2 000 Kleinwinzern, die auf den für das sächsische Elbland typischen Steillagen und Terrassenweinbergen Flächen bewirtschaften. Meist sind diese nicht einmal 0,1 Hektar groß – also weniger als 1 000 Quadratmeter.

Mit ihrer Petition wollen die Hobbywinzer erreichen, dass der im Sozialgesetzbuch VII festgeschriebene Unternehmerbegriff neu geregelt wird. Denn auf dessen Grundlage hatte die zuständige Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Jahr 2015 erstmals nahezu flächendeckend Beitragsbescheide an die sächsischen Kleinwinzer verschickt. In anderen Bereichen übliche Bagatellgrenzen zur Beitragsveranlagung gelten für den Weinbau als Spezialkultur nicht. Zahlen müssen daher alle.

Diese Situation stellt die Kleinwinzer – nicht nur in Sachsen – vor finanzielle Mehrbelastungen, die in den vergangenen Jahren bereits zur Stilllegung von Rebflächen im Freistaat geführt hätten. Zwar gebe es keine eindeutigen Aussagen, so Michael Thomas, der neue Vorsitzende des Weinbauverbandes Sachsen, aber im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Kleinwinzer im Freistaat 2017 von 2 227 auf 2 003 zurückgegangen. „Natürlich spielt dabei auch die demografische Entwicklung eine Rolle.“

Dessen ungeachtet werden aus Sicht des Weinbauverbandes die deutschen Kleinwinzer durch die aktuelle Reglung benachteiligt. Bundesweit gebe es derzeit rund 8 600 Winzer, die in ihrer Freizeit jeweils eine Rebfläche von weniger als 0,25 Hektar bewirtschaften. „Obwohl sie damit nur 0,8 Prozent der gesamten Rebflächen in Deutschland bearbeiten, stehen sie für insgesamt fast zehn Prozent des Beitragsaufkommens der Winzer in der SVLFG“, ergänzt Michael Thomas. Um dieses Missverhältnis zu beseitigen, fordern die sächsischen Winzer mit ihrer Petition die Richtigstellung des Unternehmerbegriffs und damit verbunden eine Neureglung der Beitragszahlung. Dabei soll erreicht werden, dass auch für den Weinbau als Spezialkultur eine Bagatellgrenze zur Beitragspflicht eingeführt wird. Winzer mit einer Fläche von weniger als 0,25 Hektar könnten so von der Zahlung befreit werden. Eine nachvollziehbare Forderung. Schließlich sind Bauern mit Flächen bis zu dieser Größe ebenso von der Pflichtabgabe befreit wie Kleingärtner oder Imker.

Thomas de Maizière versprach, die Petition der Winzer nicht nur an den zuständigen Ausschuss des Bundestags zu übergeben, sondern über das Thema auch mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zu sprechen.

Eine schnelle Entscheidung ist indes wohl nicht zu erwarten. Erfahrungsgemäß nehme die Behandlung einer Petition etwa ein Jahr in Anspruch. Sollte sich danach noch ein Gesetzgebungsverfahren anschließen, dauert das wohl ähnlich lange.