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Klimaanlage erfordert Eigentümerbeschluss

Wer eine Wohnung sein Eigen nennt, kann nicht alles verändern, wie er möchte. Welche Regeln gelten für Klimaanlagen?

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Wer in einer Eigentumswohnung lebt, hat meist weniger gestalterische Freiheiten als ein Hauseigentümer.
Wer in einer Eigentumswohnung lebt, hat meist weniger gestalterische Freiheiten als ein Hauseigentümer. ©  pixabay.com/Pexels

Wer eine Eigentumswohnung hat, kann nicht einfach eigenmächtig eine Klimaanlage einbauen lassen. Eine solche Maßnahme gilt als bauliche Veränderung, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum (WiE). Daher haben alle Miteigentümer ein Mitspracherecht. Diese Regeln gelten für Klimaanlagen, die fest installiert werden und bei denen ein Teil außen an der Fassade des Wohngebäudes angebracht wird.

Um die Genehmigung für den Einbau der Klimaanlage zu bekommen, muss der Eigentümer der Eigentümerversammlung einen Beschlussantrag vorlegen. Bekommt er mehrheitlich Zustimmung, sollte abgewartet werden, ob ein Miteigentümer den Beschluss innerhalb eines Monats anficht. Geschieht das nicht, wird der Beschluss rechtskräftig und der Einbau kann erfolgen. Erfolgt der Einbau ohne rechtskräftigen Beschluss, können Eigentümer im Zweifel zum Rückbau gezwungen werden.

Wer seine Eigentumswohnung kühlen möchte, ohne die Miteigentümer um Erlaubnis fragen zu müssen, kann dies mithilfe eines mobilen Klimageräts tun. Dieses muss nicht eingebaut werden, sondern es wird lediglich an die Steckdose angeschlossen. (dpa/tmn)