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Kohleplatz darf nicht bebaut werden

Für das Gelände gibt es mehrere Gestaltungsvorschläge - die wohl nie realisiert werden können.

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Der Kohleplatz im Meißner Triebischtal aus der Vogelperspektive.
Der Kohleplatz im Meißner Triebischtal aus der Vogelperspektive. © Holger Metzig

Meißen. „Der Kohleplatz befindet sich im Hochwassergebiet und darf demzufolge nicht bebaut werden, so das Kreisumweltamt.“ Das erklärte Kreissprecherin Kerstin Thöns auf SZ-Nachfrage. Bereits im Januar-Bauausschuss hatte Oberbürgermeister Olaf Raschke dies erklärt. Die genau Begründung liegt der SZ noch nicht vor. Mit dem Verbot ist ein Streit zwischen Befürwortern einer Bebauung, die vor allem in der Stadtratfraktion der Unabhängigen Liste Meißen zu Hause sind und Gegner, die sich um den Kulturverein bzw. die Initiative „Bürger für Meißen“ scharen. Für die Gestaltung des Kohleplatzes im Stadtteil Triebischtal gibt es mehrere Entwürfe von Studenten der Landschaftsarchitektur, die im Rahmen des Lenné-Preises dazu Vorschläge erarbeitet hatten. So ist ein Bürgerpark mit Grün- und Spielanlagen in der Diskussion. Bademöglichkeiten in der Triebisch sind ebenso angedacht, wie Möglichkeiten zum Sporttreiben. Gegen den Bescheid des Kreisumweltamtes kann Widerspruch eingelegt werden. (SZ/ul)