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Kommentar: Görlitzer Wohnträume

Sebastian Beutler über das neueste Projekt von Kommwohnen.

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© robertmichaelphoto.de

Das ist wieder eine typische See-Diskussion: Da will ein Investor, der städtische Großvermieter Kommwohnen, am See investieren und schon gibt es eine Debatte über die Details. CDU-Fraktionschef Gleisberg nannte das „Knüppel zwischen die Beine werfen – ohne Not“.

Dem wird das rechtsstaatliche Verfahren entgegenwirken, das jetzt beginnen wird. Vorausgesetzt die Vertreter von Schönau-Berzdorf und Markersdorf stimmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Prämisse Dauerwohnen im Hafen – und nur dort – zu. Zumindest Schönau-Berzdorf hat auch eigene Interessen, mit Ferienhaussiedlungen in der Lagune, bei denen dieselben Gründe genauso für Dauerwohnungen sprechen würden. Deswegen ist der Haupteinwand der Wirtschaftsförderer nicht ganz von der Hand zu weisen. Denn kommt der Bebauungsplan durch und nimmt alle Hürden, dann ist eine Lex Kommwohnen geschaffen. Als einziger Investor am See kann Arne Myckert ohne ein aufwendiges und letztlich unkalkulierbares Zielabweichungsverfahren Dauerwohnungen am See errichten. Auch schon beim Bau der „Insel der Sinne“ wurde festgelegt, dass nur dieses Hotel direkt an der Wasserkante stehen darf. Kommwohnen ist dabei am wenigsten ein Vorwurf zu machen. Als Unternehmen versucht es, vom Vermietungskuchen am See etwas abzubekommen – und die Konkurrenz auf Abstand zu halten. Doch die Politik hätte zunächst einmal sich darüber klar werden sollen, wo wie viele Dauerwohnungen am See einmal errichtet werden dürfen. Dazu hätte aber auch Schönau-Berzdorf gehört, denn Görlitz ist nicht allein am See. Das dauerhafte Wohnen am See ist eine politische Entscheidung. Wie es dann an welcher Stelle umgesetzt wird, ist Gegenstand eines Bebauungsplanes.

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