Update Politik
Merken

Gilt das Kontaktverbot auch zu Hause?

In Deutschland wurde bis zum Ende der Osterferien ein Kontaktverbot beschlossen. Das wirft Fragen auf, vor allem in Sachsen.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Mit dem Lebenspartner darf man sich auch in der Corona-Krise weiterhin treffen. Doch was ist mit Freunden? Hier gelten strengere Regeln, auch in den eigenen vier Wänden.
Mit dem Lebenspartner darf man sich auch in der Corona-Krise weiterhin treffen. Doch was ist mit Freunden? Hier gelten strengere Regeln, auch in den eigenen vier Wänden. ©  Christian Juppe

Zur Eindämmung des Coronavirus haben Bund und Länder ein weitgehendes Kontaktverbot beschlossen und die Beschränkungen am Mittwoch bis zum Ende der Osterferien verlängert. Abgesehen von Menschen, mit denen man ohnehin zusammen wohnt, dürfen sich in Deutschland maximal zwei Personen gemeinsam "im öffentlichen Raum" aufhalten - in Sachsen galten bis zum 1. April allerdings strengere Regeln. 

Denn Sachsen hatte sich der Bundesempfehlung nicht angeschlossen. Hier galt die Allgemeinverfügung vom 22. März, die besagt: "Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt." Ausgenommen sind nur triftige Gründe, beispielsweise Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs. Allerdings gilt dies "ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes". Ein Spaziergang mit einer Freundin, einem Kumpel oder einer Kollegin war also nicht gestattet.

Mit der neuen Rechtsverordnung, die ab dem 1. April gilt, ändert sich die Regelung zu Sport und Bewegung an der frischen Luft. "Weiterhin gilt, dass die Bewegung draußen vorrangig im Umfeld der häuslichen Umgebung allein, in Begleitung des Lebenspartners oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen soll", so Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). "Im Ausnahmefall ist das aber auch mit einer weiteren, nicht im Hausstand lebenden Person, erlaubt. Diese Ausnahme stellt aber keine Regel da. Gemeint sind vor allem die Begleitung von alleinstehenden Seniorinnen und Senioren, die sonst nicht mehr das Haus verlassen", erklärt die Sozialministerin. Diese Regelung gilt erst einmal bis zum 20. April.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte auf Nachfrage, diese Regelung erstrecke sich auch auf den Bereich der eigenen Wohnung - selbst wenn das in den Leitlinien nicht explizit so erwähnt ist. Schon am Wochenende hatte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) eingeräumt, dass zwischenmenschliche Kontakte im Privaten kaum zu kontrollieren seien und es sich eher um einen Appell handle: "Selbstverständlich können wir das nicht überprüfen - es sei denn, es ist so eine Party, dass man überall die Musik hört." (SZ/dpa)

>>> Im Newsblog halten wir Sie zum Thema Coronavirus auf dem Laufenden