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Kopfnuss bringt Harthaer ins Gefängnis

Ein Gewalttäter wird zu vier Monaten Haft verurteilt, obwohl die Staatsanwältin nur eine Bewährungsstrafe forderte.

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Von Peter Schmieder

Gefängnisstrafe für Sebastian W. aus Hartha: Der 25-Jährige ist gestern von Amtsrichterin Süß zu vier Monaten und drei Wochen verurteilt worden. Er soll am 13. März den 17-Jährigen Christoph J. per Kopfnuss einen Zahn ausgeschlagen haben. Staatsanwältin Rickert sprach sich in ihrem Plädoyer für eine erneute Bewährungsstrafe aus. Das harte Urteil kommt nicht von Ungefähr. Sebastian W. ist einschlägig bekannt. Fünf Vorstrafen stehen in den Akten des Mannes. Eine Gefängnisstrafe musste W. schon absitzen. Zur Tatzeit stand der er zudem noch unter Bewährung. Für die Richterin war dies offenbar entscheidend: „Ich sehe keine Möglichkeit für eine erneute Bewährungsstrafe“, so Süß.

Zahn ausgeschlagen

Auf dem Rewe-Parkplatz am 13. März 2010 kurz nach 18.30 Uhr sei es zur Auseinandersetzung gekommen. Der Angeklagte urinierte an eine Betonsäule. Christoph J. hatte sich darüber geäußert. Er war mit Freunden zufällig über den Platz gelaufen. Ob er dies nicht wo anders tun könne, habe er gesagt, erklärt der Auszubildende. Ein kurzes Wortgefecht folgte. Doch zuerst passierte nichts. Der Mann wollte lediglich den Namen des Störenfrieds wissen. Die Jugendlichen gaben diesen nicht preis. Erst auf dem Rückweg, als Christoph J. und seine Begleiter erneut den Parkplatz passierten, kam es zur Tat. „Er ist uns hinterhergelaufen und hat gerufen: „Wer von euch ist ‚Chrissi‘?“ Das ist der Spitzname des späteren Opfers. Die Freunde wollten sich nicht zu erkennen geben. Trotzdem folgte ihnen W., packte Christoph J. und einen Begleiter am Kragen. Dann ließ er den Freund los. Der Angreifer versetzte dem Opfer eine brutalen Kopfstoß. Die Folgen der Attacke: J. verliert eine halben Schneidezahn, hat starke Kopfschmerzen und Nasenbluten. Im Gerichtssaal entschuldigte sich der Angeklagte beim Opfer – aber erst nach dem er von Staatsanwältin dazu aufgefordert wurde. Er selber könne sich nicht an die Tat erinnern. „Ich hatte Bier und Schnaps getrunken“, erklärt W. Bei 1,4 Promille erscheint eine Amnesie unwahrscheinlich.