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Krankenhaus lässt jetzt abschleppen

Ein Patient hatte sich beschwert, dass in Arnsdorf die Parkplätze für Behinderte ständig belegt sind. Nun handelt die Verwaltung.

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© Archivfoto: Thorsten Eckert

Von Nadine Steinmann

Arnsdorf. Eine gute Nachricht für alle Patienten des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf: Die Parkplätze für Menschen mit Behinderung sollen ab sofort besser kontrolliert werden. Und falls doch ein Falschparker auf den Stellflächen steht, muss er mit den nötigen Konsequenzen rechnen. Das teilte nun der Verwaltungsdirektor des Krankenhauses, Matthias Grimm gegenüber der Sächsischen Zeitung mit: „Ab sofort werden wir uns noch konsequenter dafür einsetzen, unseren Patienten ungehinderten Zugang zu ihrer Therapie zu ermöglichen. Wird ein Fahrzeug widerrechtlich auf einem unserer Behindertenparkplätze abgestellt, veranlassen wir die kostenpflichtige Abschleppung. Dasselbe gilt für das Blockieren von Feuerwehrzufahrten.“

Auslöser für dieses Statement war ein Beitrag der SZ Anfang Dezember. Darin beschwerte sich der Rollstuhlfahrer Daniel Kreszin, der aller drei Monate einen Termin beim Neurologen in der Gesundheitseinrichtung hat, darüber, dass die Parkplätze für Behinderte permanent belegt sind. Allerdings war in den abgestellten Fahrzeugen auch nie ein Behindertenausweis zu sehen. Es ist also davon auszugehen, dass das Auto in den meisten Fällen rechtswidrig abgestellt wurde.

Das größte Problem: Bei den Parkflächen der Gesundheitseinrichtung handelt es sich um ein Privatgelände, das nicht unter Kontrolle des Ordnungsamts steht. Parkt ein Fahrzeug vermeintlich widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz, müsste das Krankenhaus jedes Mal auf eigene Kosten abschleppen lassen. Doch diesen Fakt will die Verwaltung der Gesundheitseinrichtung nun doch in Kauf nehmen. Und lässt ab sofort Falschparker konsequent abschleppen. Und die Halter können sich sicher sein, dass das Krankenhaus sich die entstandenen Kosten auch wiederholen wird. Wer also demnächst im Krankenhaus einen Parkplatz für sein Auto sucht, sollte darauf achten, dass er sich nicht auf eine Stellfläche für Behinderte stellt. Denn diese sind schließlich auch nicht umsonst als solche gekennzeichnet.