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Gesetzliche Krankenkasse wird 2019 für alle billiger

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich künftig den Beitrag. Einige Kassen senken auch ihren Zusatzbeitrag.

Von Steffen Klameth
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Die Arbeitgeber müssen ab nächstem Jahr wieder die Hälfte der Krankenkassenbeiträge bezahlen.
Die Arbeitgeber müssen ab nächstem Jahr wieder die Hälfte der Krankenkassenbeiträge bezahlen. © dpa

Dresden. Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen müssen im neuen Jahr weniger Beiträge zahlen. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, nach der Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung künftig auch die Hälfte des Zusatzbeitrages tragen. Außerdem senken einige Kassen ihre Zusatzbeiträge, darunter die IKK classic und die TK.

Die AOK Plus teilte am Dienstag mit, dass der Beitragssatz von 15,2 Prozent beibehalten werde. Damit gehört die größte Kasse im Freistaat – etwa jeder zweite Sachse ist hier versichert – nach wie vor zu den günstigsten in ganz Deutschland. Konkurrenz bekommt sie allerdings von der BKK VerbundPlus, die ihren Beitragssatz auf 15,1 Prozent senkt. Die Betriebskrankenkasse mit Sitz in Biberach (Baden-Württemberg) unterhält auch eine Geschäftsstelle in Dresden. Den niedrigsten Beitragssatz bietet die hkk mit knapp 15 Prozent.

So sehen die Beitragssätze im Vergleich zu 2018 aus.
So sehen die Beitragssätze im Vergleich zu 2018 aus. © SZ

Wie groß die Ersparnis für jeden Einzelnen ist, hängt vom Einkommen und der Höhe des Zusatzbeitrages ab. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der monatlich 3 000 Euro brutto verdient und bei der AOK Plus versichert ist, muss künftig 108 Euro weniger im Jahr zahlen. Ist er Mitglied der DAK, liegt die Ersparnis sogar bei 270 Euro im Jahr – wegen des höheren Zusatzbeitrages zahlt er unterm Strich aber dennoch mehr als die meisten anderen Versicherten.

Spürbare Entlastungen wird es auch für Selbstständige mit geringem Einkommen geben. Die Einkommensgrenze für den Mindestbeitrag sinkt um fast die Hälfte auf 1 038 Euro.

Gut zu wissen: Nur wer zwischen 4 425 und 4 537,50 Euro verdient, wird wegen der höheren Beitragsbemessungsgrenze möglicherweise stärker als bisher zur Kasse gebeten. Auch der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt am 1. Januar um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent. Unter Umständen kommt dazu noch der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten. Gleichzeitig sinkt aber der Arbeitslosenbeitrag von 3 auf 2,5 Prozent.