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Kreuzorganist wird seit Jahren verfolgt

Kirchenmusiker Holger Gehring ist Opfer einer Stalkerin. Doch die Justiz sieht keinen Grund zur Eile. Nach Jahren hat ein Gericht nun ein Verfahren gegen die kranke Frau weggekuschelt.

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© Alexander Schneider

Von Alexander Schneider

Mehr als 300 Anrufe in einer Nacht samt Sprachnachrichten auf dem Anrufbeantworter, mit Tränen benetzte Taschentücher am Scheibenwischer, Klingeln an der Wohnungstür zu jeder Tages- und Nachtzeit, Musik-CDs als Geschenke mit Widmung, Besuche in Pfarramt und Kirche – das alles sind Annäherungsversuche, denen sich der Organist der Dresdner Kreuzkirche seit etwa neun Jahren ausgesetzt sieht. Holger Gehring ändert seinen Arbeitsweg, sieht sich um, ehe er die Wohnung verlässt – und doch erwischt ihn die Frau immer wieder auf offener Straße. Selbst Konzerte sind schon ausgefallen, weil Gehring von der heute 48-jährigen Frau unablässig verfolgt wird. Er muss eigentlich immer und überall damit rechnen, der Frau über den Weg zu laufen. Der Spuk dauere bis heute an, sagt der Mann.

Die Justiz hat sich nicht eben mit Ruhm bekleckert, um die hartnäckige Stalkerin zum Aufgeben zu bewegen. Im Mai 2009 wurde die arbeitslose Lehrerin erstmals verurteilt, weil sie gegen eine einstweilige Anordnung des Gerichts nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen hatte. Sie zahlte eine Geldstrafe von 1 600 Euro – doch machte danach unvermindert weiter. Im Herbst 2010 erwirkte Gehring die zweite Anordnung. Nun durfte sich die Frau ihm anstatt 100 sogar nicht weniger als 200 Meter nähern. Aber was sind schon Zahlen?

Nur Tage später die neuen Verstöße. Es dauerte zwei Jahre, ehe die Staatsanwaltschaft die Frau im September 2012 wieder anklagte. Wegen Nachstellung – regelmäßige Annäherungen, Hunderte Telefonanrufe und dergleichen. Außerdem soll die Frau eine Mitarbeiterin der Kirche beleidigt haben, als die sie aus der Kirche gebeten hatte. Denn in der Kreuzkirche gibt es bis heute ein Hausverbot gegen die Störerin.

Gestern, nach über zwei Jahren, saß die Frau im Amtsgericht Dresden bei Strafrichterin Annegret Lissel. Sie hatte das Verfahren 2013 von einer Kollegin übernommen und die Angeklagte psychiatrisch begutachten lassen. Ergebnis: Es besteht Therapiebedarf. In einem Rechtsgespräch verständigte sich das Gericht mit Verteidiger Andreas Boine und der Staatsanwaltschaft auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens, die Frau solle sich in Therapie begeben und 100 Sozialstunden leisten.

Die Vorwürfe seien lange her, begründete Richterin Lissel die Entscheidung. Es sei nicht klar, wie sehr Gehring in seiner Lebensführung beeinträchtigt worden war, und – unglaublich – seit 2012 gebe es keine Nachstellungen mehr. Der Kreuzorganist hätte möglicherweise etwas zu seinem Leben sagen können. Doch er wurde gar nicht mehr gehört. Gegenüber der SZ sagte Gehring, 2012 habe er aufgegeben, neue Fälle anzuzeigen. Es sei zu aufwendig und es käme ja ohnehin nichts dabei heraus.