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199 Euro für eine falsche Pflegeberatung

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Fälle von unseriöser Telefonwerbung. Für einen Widerruf ist Eile geboten.

Von Kornelia Noack
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Häufig trifft es ältere Menschen, die am Telefon zu einer kostenpflichtigen Pflegeberatung gedrängt werden.
Häufig trifft es ältere Menschen, die am Telefon zu einer kostenpflichtigen Pflegeberatung gedrängt werden. © Symbol: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wer für sich oder einen Angehörigen einen Pflegegrad beantragen will, muss sich mit komplizierten Regelungen befassen. Dabei den Durchblick zu behalten, ist nicht leicht. Das machen sich zunehmend kommerzielle Anbieter zunutze. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich derzeit Beschwerden über Telefonwerbung zur Beantragung von Pflegeleistungen.

Eine Firma mit Sitz in der Schweiz bietet gegen eine Servicegebühr von 199 Euro Beratungen über Pflegeleistungen an. Die Mitarbeiter melden sich telefonisch bei den vorwiegend älteren Menschen und verschicken später dann noch ein Schreiben. Sie versprechen, bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf Pflegeleistungen von bis zu 6.280 Euro jährlich zu helfen.

Pflegekasse berät kostenfrei

"Das Angebot ist unseriös", sagt Micaela Schwanenberg, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wer Unterstützung braucht, kann sich kostenfrei zu Ansprüchen aus der Pflegeversicherung beraten lassen." So sind Pflegekassen gesetzlich dazu verpflichtet, Versicherten innerhalb von zwei Wochen aktiv eine Beratung anzubieten – und zwar nicht erst, wenn jemand schon einen Pflegegrad hat, sondern sobald Beratungsbedarf besteht oder man einen Pflegegrad beantragen möchte. Privatversicherte können sich an die für sie zuständige Compass Private Pflegeberatung wenden.

Schummelei bei Leistungen

Hinzu kommt: 6.280 Euro pro Jahr klingen zunächst viel. "In Wirklichkeit kann es je nach Pflege- und Hilfebedarf aber mehr sein", erklärt Schwanenberg. Werden Pflegebedürftige daheim von Angehörigen gepflegt, gibt es beispielsweise bei Pflegegrad fünf 901 Euro Pflegegeld pro Monat. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung, erhält man mit Pflegegrad fünf bis zu 2.095 Euro. Zusätzlich haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag. Auch Geld für Hilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Verhinderungspflege gibt es.

Die Schweizer Firma wirbt zudem mit dem Versprechen, dass die Pflegekasse "keine Bedarfsprüfung" vornimmt. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht haltbar, denn Pflegekassen sind verpflichtet, etwa den Bedarf für einen Umbau oder für einen Hausnotruf zu prüfen. Die Firma erwähnt das sogar in ihren Geschäftsbedingungen.

So klappt der Widerruf

Wer bereits von dem Schweizer Anbieter angerufen wurde und eine teure Pflegeberatung beauftragt hat, sollte nicht sofort zahlen, sondern den Vertrag widerrufen. "Werbeanrufe ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung sind unzulässig", erklärt Schwanenberg. Trotzdem sind am Telefon geschlossene Verträge bis auf wenige Ausnahmen auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig.

In der Regel können Verbraucher aber telefonisch geschlossene Verträge 14 Tage lang widerrufen. Anbieter sind verpflichtet, über das Widerrufsrechts zu informieren und eine Widerrufsbelehrung vorzulegen. Wird die Belehrung nachgereicht, haben Kunden ab diesem Zeitpunkt 14 Tage Zeit für den Widerruf. Erfolgt keine Belehrung, verlängert sich das Widerrufsrecht und erlischt erst nach 12 Monaten und 14 Tagen. (rnw)

  • Die Compass Private Pflegeberatung für Privatversicherte ist erreichbar unter Telefon 0800/101 88 00.
  • Gesetzlich Versicherte können sich an ihre Pflegekasse wenden.