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Bischöfe streiten um Missbrauchsordnung

Ein Missbrauchsfall sorgt für tiefen Streit zwischen zwei deutschen Bistümern - und gefährdet die neue Missbrauchsordnung der Bischofskonferenz.

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Heinrich Timmerevers, Bischof des Bistums Dresden-Meißen
Heinrich Timmerevers, Bischof des Bistums Dresden-Meißen © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Dresden/Freiburg. Ein Missbrauchsfall, der sich vor Jahrzehnten in Bayern ereignet haben soll, stellt erneut den Umgang der katholischen Bischöfe in Deutschland mit solchen Vorfällen in Frage und hat zu einem tiefgreifende Streit zwischen zwei Bistümern geführt. Nach Berichten unserer Redaktion sowie der Badischen Zeitung aus Freiburg hat der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers zwei Mönchen des Pallottiner-Ordens den Seelsorgedienst in seinem Bistum untersagt. Der Erzbischof von Freiburg, Stephan Burger, hingegen lässt die in seinem Bistum wohnenden Patres gewähren.

Einer der Mönche soll 1990 eine damals 22-jährige Frau aus Sachsen missbraucht, der andere diesen Missbrauch gedeckt haben. Die Vorwürfe seien glaubhaft und wahrscheinlich, urteilt Timmerevers. Die Vorwürfe der Betroffenen seien „nicht bewiesen oder plausibilisiert“, erklärt hingegen Burger.

Der Streit könnte die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener“ gefährden, die die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) Anfang vergangenes Jahr erst in Kraft gesetzt hat. Es handelt sich dabei um ein so genanntes Partikulargesetz; das Kirchenrecht lässt solche regional begrenzten Bestimmungen ausdrücklich zu. Im Einvernehmen mit der Bundesregierung hatten sich die Bischöfe zu strengeren Vorgaben und einem bundesweit einheitlichen Vorgehen verpflichtet.

Zunächst kirchenrechtliche Voruntersuchung angeordnet

Unter Berufung auf diese Ordnung ordnete Timmerevers im Fall der Frau aus Sachsen 2020 zunächst eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an. Das Verbot gegen die beiden Patres sprach er danach nicht als Strafe aus, sondern als Präventionsmaßnahme. Im Gegensatz zu anderen Bistümern trägt das Erzbistum Freiburg diesen Schritt nun nicht mit: Man sehe dafür kirchenrechtlich keine Basis. Das Freiburger Ordinariat sieht sich durch eine Entscheidung aus dem Vatikan bestätigt.

In einem ersten Schritt hatte die Glaubenskongregation Timmerevers‘ Zuständigkeit zwar bestätigt. Auf Antrag der Beschuldigten setzte die Kleruskongregation seine Beschlüsse Anfang 2021 aber vorerst außer Vollzug. Inwieweit sie das kann, gehört zu den umstrittenen Fragen. „Wie auch immer die Entscheidung der römischen Kongregationen ausfällt, kann diese nicht die Verpflichtung beinhalten, die Beschuldigten im Bistum Dresden-Meißen einzusetzen“, ließ Dresdens Bischof Sächsiche.de und der Badischen Zeitung ausrichten.

Unter anderem geht es um die Frage, ob die Betroffene seinerzeit schutzbedürftig war und der Hauptbeschuldigte, damals noch Novize, schon zum Orden gehörte. Timmerevers betont, die Frau sei damals „vollständig auf den Schutz und die Hilfe des Ordens“ angewiesen gewesen. Die Regeln der Bischofskonferenz fassen den Kreis kirchlicher Mitarbeiter weiter als das kanonische Recht der katholischen Kirche. Sie gelten auch rückwirkend.

Provinzial drohte Bischof mit Verleumdungsklage

Der Leiter der deutsch-österreichischen Herz-Jesu-Provinz der Pallottiner, Helmut Scharler, teilte Säschsische.de und der Badischen Zeitung mit, es gelte die Unschuldsvermutung. Nach kanonischem Recht habe nie ein Straftat-Verdacht bestanden, da der des Missbrauchs beschuldigte Pater und damalige Novize zum fraglichen Zeitpunkt noch kein Kleriker gewesen sei. „Außerdem war die Frau nicht unter 16 Jahre alt, dem 1990 geltenden Schutzalter.“ Dem Bistum Dresden zufolge hat der Provinzial in einem Telefonat Bischof Timmerevers mit einer Verleumdungsklage gedroht. Scharler wollte dazu öffentlich keine Stellung nehmen.

Unterdessen haben die Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz ihre Ausschreibungsfrist für den Betroffenenbeirat zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs bis Ende Juni verlängert. Bisher lägen zu wenige Bewerbungen von Betroffenen vor, um das Gremium ordnungsgemäß zu besetzen, teilte das Bistum Dresden mit. Der Beirat soll eine unabhängige Missbrauchsaufarbeitung unterstützen. Die ursprüngliche Bewerbungsfrist war am 1. Mai abgelaufen. (SZ)