Dresden
Merken

Mutter mit Stein erschlagen - ein Mord aus Mitleid?

Weil er sich das Leben nehmen wollte, hat ein 50-jähriger Dresdner vor dem geplanten Selbstmord seine Mutter erschlagen. Das Gericht muss nun prüfen, wie krank der Angeklagte ist.

Von Alexander Schneider
 2 Min.
Teilen
Folgen
Ein 50-Jähriger muss sich vorm Dresdner Landgericht wegen Mordes an seiner Mutter verantworten.
Ein 50-Jähriger muss sich vorm Dresdner Landgericht wegen Mordes an seiner Mutter verantworten. © Symbolfoto: SZ

Dresden. Sein letzter Suizidversuch lag gerade eine knappe Woche zurück. Am Freitag, 11. Februar, erschlug ein 50-jähriger Dresdner abends seine Mutter, die sich schon schlafen gelegt hatte. Anschließend fuhr er laut eigener Aussage in den elften Stock des Hochhauses, um sich in die Tiefe zu stürzen.

Er wählte noch den Polizeinotruf, um den Beamten mitzuteilen, was er getan hat und plane. "Nein, machen Sie das nicht. Es wird wieder gut", habe der Beamte noch gesagt. Dann habe er sein Handy in den Fahrstuhl gelegt und sei über ein Geländer gestiegen.

Gesprungen ist der Mann nicht. Er stellte sich vielmehr vor den 15-Geschosser der Polizei in der Bundschuhstraße. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Am Mittwoch hat der Prozess gegen den depressiven Mann vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden begonnen.

Tat aus Mitleid?

Laut Anklage habe er mit einem vier Kilo schweren Stein Uta M. (84) mehrfach auf den Kopf geschlagen und ihr mit einem Cuttermesser die Kehle aufgeschnitten. Wegen seiner Erkrankung sei er nur eingeschränkt schuldfähig.

Es ist eine tragische Tat. Der gelernte Elektromaschinenbauer war schon über Jahre depressiv und in Behandlung, wie er sagt. Schon kurz nach dem letzten Suizidversuch habe er die Tage im Bett verbracht und sich gefragt, was das alles soll und wie sinnlos das Leben sei.

Er habe seine Mutter nicht alleine lassen wollen. Gegenüber den Polizisten hatte er unmittelbar nach der Tat auf der Fahrt zur Dienststelle angegeben, er habe die 84-Jährige aus Mitleid getötet und dann sich selbst das Leben nehmen wollen. Der Prozess ist bis Mitte Dezember geplant. Im Mittelpunkt steht die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten.

Anmerkung der Redaktion: Aufgrund der hohen Nachahmerquote berichten wir in der Regel nicht über das Thema Suizid, außer es erfährt durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/1110111 und 0800/1110222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.