Dresden
Merken

Kindesmissbrauch in Freital: Stiefvater hat alle Taten gefilmt

Ein 42-jähriger Mann aus Freital macht seine Stieftochter und mehrere ihrer Freundinnen mit Alkohol widerstandslos und vergeht sich an ihnen. Nun ist er in Dresden verurteilt worden.

Von Alexander Schneider
 3 Min.
Teilen
Folgen
Ein 42-Jähriger hat mehrfach seine Stieftochter und deren Freundinnen missbraucht. Der Angeklagte wurde nun nach einem dreitägigen Prozess am Landgericht Dresden verurteilt.
Ein 42-Jähriger hat mehrfach seine Stieftochter und deren Freundinnen missbraucht. Der Angeklagte wurde nun nach einem dreitägigen Prozess am Landgericht Dresden verurteilt. © Claudia Hübschmann (Symbolbild)

Dresden. Unter anderem wegen zweifacher Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen, Herstellens kinder- und jugendpornografischer Schriften und wegen des Besitzes von Kinderpornografie muss ein Mann aus Freital für sieben Jahre ins Gefängnis. Er ist am Donnerstag nach einem dreitägigen Prozess am Landgericht Dresden verurteilt worden.

Die Jugendschutzkammer ist überzeugt, dass der 42-jährige Deutsche 2021 und 2022 die Tochter seiner Lebensgefährtin mehrfach sexuell missbraucht hatte. Darüber hinaus verging er sich auch an drei ihrer Freundinnen. Das Muster sei immer dasselbe gewesen, so die Vorsitzende Richterin Monika Müller.

Der Angeklagte habe den Kindern beziehungsweise Jugendlichen gezielt Alkohol verabreicht und mit ihnen in seiner Wohnung getrunken. Anschließend habe er in deren Tiefschlafphase ihre Widerstandslosigkeit ausgenutzt, sie begrapscht, auch vergewaltigt, und die Übergriffe stets mit seinem Handy gefilmt. Manche Taten dauerten laut Anklage mehrere Stunden an.

Geständnis war "nicht so tiefgründig"

Der 42-Jährige hatte die Vorwürfe weitgehend gestanden und gesagt, die Mädchen hätten sich im Supermarkt den Alkohol aussuchen können, den sie dann abends tranken. Es sei besser, wenn sie das zu Hause machten, als irgendwo nachts draußen, sagte er. Heute sei ihm bewusst, dass er selbst die Gefahr gewesen sei.

Das Geständnis war jedoch teilweise beschönigend, teilweise machte der Angeklagte Erinnerungslücken geltend. Er beschrieb die Situationen etwa als mehr oder weniger zufällig. "Nicht so tiefgründig", bezeichnete die Vorsitzende die Einlassung, die Kammer habe daher nicht auf die Aussagen der vier Teenager verzichten können. Ihre Vernehmungen fanden per Video-Schalte und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den Zeuginnen wurde so eine persönliche Begegnung mit dem Angeklagten im Gerichtssaal erspart.

Richterin Müller sagte in der Urteilsbegründung, die gesundheitlichen Folgen der Taten seien bei den Opfern derzeit noch nicht absehbar. Unter anderem litten Geschädigte unter Panikattacken. Die Taten seien auch ein erheblicher Vertrauensbruch gegenüber den Eltern und Erziehern der Mädchen. Der Angeklagte habe ihnen gegenüber den Eindruck vermittelt, dass die Jugendlichen bei ihm gut aufgehoben seien.

Chance auf eine Therapie

Der 42-Jährige war nicht vorbestraft, habe auch pädophile Neigungen, zudem sei bei ihm eine "gewisse Überforderung" in der Erziehung seiner Kinder, zuletzt ohne Mutter, festzustellen gewesen. Das wertete die Kammer mit dem Geständnis positiv. Strafschärfend berücksichtigte das Gericht die Anzahl der Geschädigten, den Einsatz von Alkohol und auch Schlaftabletten, und dass der Angeklagte die Situation gezielt herbeigeführt habe. Er habe nun in der Haft die Chance, eine Therapie in Angriff zu nehmen, sagte Müller.

Ans Licht waren die Taten erst gekommen, nachdem sich mehrere Geschädigte an die Polizei gewandt hatten. Die Ermittler stellten eindeutige Beweise auf dem Handy des Beschuldigten fest: Er hatte alle Taten aufgenommen. Seit August sitzt er in Haft.

Weite Teile der dreitägigen Verhandlung hatten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden aufgrund der schutzwürdigen Interessen der Geschädigten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf siebeneinhalb Jahre Haft, Verteidigerin Stefanie Kretschmer auf vier Jahre Haft plädiert, ebenfalls hinter verschlossenen Türen.