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Dresdner wollte zehn Kilogramm Crystal verkaufen

Ein 24-jähriger Dresdner soll über ein verschlüsseltes Portal Drogen geordert haben. Was er nicht wusste: Die Seite wurde von einer amerikanischen Sicherheitsbehörde betrieben. Jetzt sitzt der Beschuldigte in U-Haft.

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Der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Die entscheidenden Hinweise kamen von amerikanischen Ermittlungsbehörden.
Der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Die entscheidenden Hinweise kamen von amerikanischen Ermittlungsbehörden. © René Meinig

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen in Dresden lebenden 24-jährigen Deutsch-Griechen Anklage erhoben. Dem Beschuldigten wird das Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen vorgeworfen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mit.

Der Beschuldigte soll von unbekannten Personen im März 2021 in zwei Fällen insgesamt zwölf Kilogramm Crystal und in einem Fall zehn Kilogramm Marihuana bestellt haben, um die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterzuverkaufen. Ob es tatsächlich zur Übergabe dieser Betäubungsmittel kam, ist jedoch nicht bekannt.

Weiterhin soll der Beschuldigte im März 2021 von einer unbekannten Person zehn Kilogramm Crystal angekauft und übernommen haben.

Der Beschuldigte kommunizierte laut Staatsanwaltschaft verschlüsselt über die Anwendung "Anom", die in Wahrheit jedoch durch eine amerikanische Sicherheitsbehörde betrieben worden war. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt. Sie haben erhebliche Bedeutung für die Beweisführung in diesem Verfahren, heißt es.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der bereits am 2. Juni dieses Jahres umgesetzt wurde. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist laut Ermittlungsbehörde nicht vorbestraft und hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Das Landgericht muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. (SZ/mos)