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DVB-Brandstifter: "Ich habe Stimmen gehört"

Mit Benzin entzündet ein Mann in Radebeul die Sitze einer Straßenbahn. Und dann die einer weiteren. Nun hat das Gericht eine Entscheidung gefällt.

Von Moritz Schloms
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Innerhalb von 25 Stunden brannten Bahnen der Linie 4 in Radebeul zweimal. Der Gesamtschaden wird auf gut 20.000 Euro beziffert.
Innerhalb von 25 Stunden brannten Bahnen der Linie 4 in Radebeul zweimal. Der Gesamtschaden wird auf gut 20.000 Euro beziffert. © Roland Halkasch

Dresden. Er hat Feuer in den Straßenbahnen der Linie 4 gelegt – zweimal. Giuseppe M., ein 50-jähriger Italiener aus Radebeul hat im Sommer 2022 innerhalb von 25 Stunden zwei Bahnen in Brand gesetzt, weil er Stimmen hörte. So schilderte er es vor Gericht.

In dem Verfahren, das am Mittwoch zu einem Ende kam, spielte vor allem der gesundheitliche Zustand von Giuseppe M. eine tragende Rolle. Nach seiner Verhaftung kam er in die psychiatrische Klinik in Arnsdorf bei Radeberg. Dort wurde ihm Schizophrenie diagnostiziert.

Ist M. eine Gefahr für die Öffentlichkeit?

Deswegen ging es in dem Prozess auch nicht um eine Strafe, sondern um die Frage, welche Gefahr für die Öffentlichkeit von M. ausgeht. Dazu wurde ein psychiatrisches Gutachten vorgetragen. In diesem wurden die Wahnvorstellungen und die Schizophrenie erneut aufgegriffen, doch auch von M. problematischer "Primärpersönlichkeit" war die Rede. Denn auch wenn M. der Aussage seiner Betreuerin zufolge "krankheitseinsichtig und redebedürftig" sei, kam er auch schon vor dem erst­ma­ligen Auf­treten sei­ner psychischen Störung mit Gesetz in Konflikt.

Brandstifter M. hat ein langes Vorstrafenregister. Nun räumt er vor Gericht seine Taten ein. Was passiert also mit ihm?
Brandstifter M. hat ein langes Vorstrafenregister. Nun räumt er vor Gericht seine Taten ein. Was passiert also mit ihm? © Roland Halkasch

Sein Vorstrafenregister ist lang, es begann im Jahr 1996. Da wurde er erstmals wegen Diebstahl verurteilt. Seitdem sammelte der gebürtige Neapolitaner fast jährlich weitere Verurteilungen ein. Viele wegen Diebstahl, Betrugs und des Erschleichens von Leistungen. Bei über 20 ist er mittlerweile angekommen.

Doch für das Urteil zu den Brandstifter-Vorfällen in der Straßenbahn ist der damalige gesundheitliche Zustand relevant. Und der Gutachter geht davon aus, dass M. zu dem Zeitpunkt "schuldunfähig" war.

Könnte es sein, dass M. eine "Schuldunfähigkeit" vortäuscht, um einer Haftstrafe zu entgehen? Ausgeschlossen, meint der Gutachter. Schon weit vor den Vorfällen im Sommer 2020 hatte M. einen Unfall. Mit geschlossenen Augen soll er mit seinem Fahrrad auf eine Kreuzung gefahren sein, weil er Stimmen hörte und sich einbildete, ein Wesen habe auf seiner Schulter gesessen. Er bekommt Schizophrenie diagnostiziert und bekommt Medikamente. Doch er bricht die Behandlung ab.

Angeklagter hatte anfangs "nur Quatsch von sich gegeben"

Nun, wo er alle zwei Wochen eine Spritze bekommt und keine Wahnvorstellungen mehr habe, zeige er Einsicht und Besserung. Sein Anwalt Andreas Gumprich erzählt, als er M. das erste Mal getroffen habe, habe dieser "nur Quatsch von sich gegeben". Als die Medikamente Wirkung zeigten, habe er unter Tränen bei ihm angerufen und gesagt, er habe den Gutachter belogen.

Seit Jahren habe er abgestritten, dass er Stimme höre. "Ich bin doch nicht verrückt", habe er immer gesagt, so M.s Verteidiger. Doch nun gestehe er sich das Problem ein und wolle nie wieder zurück in diesen Zustand gelangen. Dazu nehme er freiwillig weiter die Medikamente.

Der Richter ordnet an, dass M. in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Der Richter setzt diese Unterbringung zur Bewährung aus. Dazu muss sich M. allerdings an Auflagen halten.

Er muss sich verpflichten, weiter die Spritzen zu bekommen und sich psychiatrisch behandeln lassen. Außerdem muss er engen Kontakt zu seinem Bewährungshelfer und seiner Betreuerin halten. Unter diesen Umständen soll er in eine Wohngruppe für Menschen mit psychischen Problemen verlegt werden.

Der Richter sagt in seiner Urteilsbegründung glasklar zu M.: "Ein Fehler und sie kommen wieder in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Nutzen Sie die Chance." M. nickt.