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Ex-Anwalt in Dresden ohne Führerschein erwischt

Ein Jurist, der heute in Spanien lebt, hat sich in Dresden eine nächtliche Auseinandersetzung mit der Polizei geliefert. In der Stadt ist der Anwalt bestens bekannt.

Von Alexander Schneider
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Ein ehemaliger Dresdner Anwalt hatte seinen Führerschein abgeben müssen - und wurde dann am Steuer seines BMW erwischt.
Ein ehemaliger Dresdner Anwalt hatte seinen Führerschein abgeben müssen - und wurde dann am Steuer seines BMW erwischt. © Ole Spata/dpa (Symbolbild)

Dresden. Es war lange ruhig um den Dresdner Rechtsanwalt Ludwig S. Der schillernde Jurist hatte Anfang der 2000er-Jahre in Dresden die populistische "Partei der rechtsstaatlichen Offensive" mit aufgebaut, die der frühere Hamburger Richter Ronald Schill ("Schill-Partei") gegründet hatte. Auch in der Justiz hatte der heute 65-jährige S. für Schlagzeilen gesorgt, als er sich als Angeklagter in seinem Strafprozess am Amtsgericht Dresden zweimal überraschend Inline-Skates angezogen hatte, um durch den Gerichtssaal zu schlittern.

Am Ende wurde er vom Vorwurf freigesprochen, seinen Vermieter geschlagen zu haben. Der Vorsitzende Richter Martin Uebele, heute Leitender Generalstaatsanwalt Sachsens, hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Zweifel überwogen hätten.

S. ist ein Grenzgänger, einer, der weiter geht, als man erwarten würde. Noch heute erzählt man sich in den Fluren des Justizzentrums die Geschichte, dass er einmal Papierseiten aus Akten gegessen haben soll, um Beweise zu vernichten. Inzwischen hat er keine Rechtsanwaltszulassung in Deutschland mehr, lebt auf Mallorca und praktiziert dort als Rechtsanwalt.

Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Dresden wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Widerstands gegen Polizisten verantworten. Laut Anklage war der Wahl-Baleare 2021 in Brandenburg beim Rasen erwischt und mit einem zweimonatigen Fahrverbot geahndet worden. Im Januar 2022 hatte er seinen Führerschein abgegeben.

Wenige Wochen danach jedoch wurde er nachts in der Altenberger Straße am Steuer eines BMW erwischt. Es muss wieder zu einer für S. typischen Eskalation gekommen sein. Er habe sich geweigert auszusteigen, sodass die Beamten sich gezwungen sahen, die Seitenscheibe einzuschlagen, um S. von weiteren Taten abzuhalten. Sie müssen den Mann aus dem BMW gezerrt haben, weil er nicht kooperiert habe. Zuletzt lag er auf dem Boden vor seinem Wagen und strampelte mit den Beinen, soll sich dabei auch ein Veilchen zugezogen haben.

Polizisten haben richtig gehandelt

Zum Prozess war S. entschuldigt. Er habe Handwerker im Haus und könne daher nicht erscheinen, hatte er dem Richter schon Ende Juni geschrieben und sich von Verteidiger Rolf Franek vertreten lassen. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant werde schweigen. Als Verteidiger jedoch kritisierte er das Bußgeldverfahren, das zum Fahrverbot geführt hatte, als rechtswidrig.

So habe die Brandenburger Bußgeldbehörde S. das Knöllchen an seine frühere Dresdner Kanzlei zugestellt, nachdem sie vor Ort ermittelt hatte, dass sich dort die vermuteten Geschäftsräume gar nicht mehr befänden. Aufenthaltsermittlung, Zustellung, die rechtliche Prüfung – sei alles mangelhaft.

An dem Vorwurf jedoch änderte das nichts. Immerhin erreichte der Verteidiger, dass S. dem Verfahren so weit entgegenkam, dass kein weiterer Sitzungstag mehr notwendig war. S. akzeptierte die Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro und das Gericht seinerseits sah von einer Verurteilung wegen Widerstands mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ab.

Die spannende Frage wird sein, ob der spanische Anwalt S. das Urteil akzeptiert oder es auf einen Berufungsprozess ankommen lässt. Die Polizisten hätten vor Ort richtig gehandelt, als sie die Weiterfahrt von S. unterbanden, sagte der Richter am Ende. Das sei eine Gefahrenabwehr nach dem Polizeirecht.