Dresden
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Haftbefehl auf der Dresdner Galopprennbahn

Zweimal beschwindelt ein 43-jähriger Dresdner die Polizei, um seinen Kumpel vor der Haft zu schützen. Trotzdem wird der Gesuchte gefunden. Nun wurde der "Freundschaftsdienst" bestraft.

Von Alexander Schneider
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Auf der Seidnitzer Galopprennbahn suchte die Polizei per Haftbefehl nach einem Stallknecht. Er hatte sich auf dem Heuboden versteckt. Sein Vorgesetzter hatte den Gesuchten schützen wollen - und stand nun selbst vor dem Amtsgericht Dresden.
Auf der Seidnitzer Galopprennbahn suchte die Polizei per Haftbefehl nach einem Stallknecht. Er hatte sich auf dem Heuboden versteckt. Sein Vorgesetzter hatte den Gesuchten schützen wollen - und stand nun selbst vor dem Amtsgericht Dresden. © kairospress

Dresden. Als Pferdewirt trainiert und versorgt Stefan R. die Pferde auf der Seidnitzer Rennbahn und sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter gut zu tun haben. Doch im Dezember vergangenen Jahres hatte es der 43-jährige Dresdner mit seiner Fürsorge offenbar übertrieben. Da klingelte die Polizei morgens bei dem Wirtschaftsmeister, wedelte mit einem Haftbefehl und fragte nach einem Mitarbeiter von R., der angeblich auch bei dem 43-Jährigen wohnte.

Sein Mitbewohner habe das Land bereits verlassen, schwindelte R. die Beamten an. Das gleiche Spiel am nächsten Morgen, nun direkt an der Seidnitzer Pferderennbahn. Noch immer suchte die Ordnungsmacht nach dem Mann, der angeblich Parkknöllchen in Höhe von mehreren Hundert Euro nicht bezahlt haben soll.

Wieder narrte Stefan R. die Einsatzkräfte: "Nein, der arbeitet nicht mehr hier", hatte er behauptet. Tatsächlich fanden die Beamten ihren Delinquenten noch in den Stallungen. Er hatte sich auf einem Heuboden versteckt.

Arbeitsunfähig nach Sturz vom Pferd

Während der Parkmuffel seine Strafe wohl längst verbüßt hat, stand nun auch Stefan R. vor dem Amtsgericht Dresden. Seinen "Freundschaftsdienst" wertete das Gericht als Strafvereitelung in zwei Fällen. Die Geldstrafe in Höhe von 3.900 Euro (60 Tagessätze zu je 65 Euro) akzeptierte R. nicht, weshalb er nun vor dem Richter stand. R. hatte seinen Einspruch jedoch auf die Rechtsfolgen beschränkt. Das heißt in anderen Worten: Er gesteht den Vorwurf, aber nicht die Höhe der Strafe.

Dafür hatte der Angeklagte auch einen triftigen Grund. Nach einem Sturz vom Pferd im Mai konnte der 43-Jährige vorerst nicht mehr arbeiten. Er lebt von Leistungen der Berufsgenossenschaft und seiner Krankenversicherung und hat ein deutlich geringeres Einkommen, als es das Gericht in der Strafe angerechnet hatte. Das akzeptierte der Richter und milderte die Geldstrafe auf 1.800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro). Die Verhandlung war nach wenigen Minuten beendet.