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In Sachsen sind falsche Inkasso-Schreiben im Umlauf

Derzeit landen in vielen Briefkästen in Sachsen Zahlungsaufforderungen über knapp 200 Euro. Wie Sie die Fake-Schreiben erkennen und was Verbraucherschützer raten.

Von Kornelia Noack
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Wer Post von einer Inkassofirma bekommt, sollte die Forderung in Ruhe prüfen.
Wer Post von einer Inkassofirma bekommt, sollte die Forderung in Ruhe prüfen. © Christin Klose/dpa

Sie wollen Geld sehen und drohen bei Nichtzahlung mit dem Gerichtsvollzieher: Ein falsches Inkasso-Büro verschickt im Freistaat derzeit vermehrt Schreiben. Bei der Verbraucherzentrale Sachsen haben sich bereits Betroffene aus Chemnitz, Plauen und Zwickau gemeldet.

Aggressive Drohungen

Die Briefe stammen von dem Absender "Milan Delic Rechtsanwälte". Darin heißt es, dass trotz einer Mahnung eine offene Forderung von rund 199 Euro nicht gezahlt wurde. Überweise man das Geld nicht rechtzeitig, werde sofort das Gericht bemüht und anschließend die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Versehen ist der Brief mit einem Hinweis samt Logo "Offizieller Partner der Schufa", was dem Ganzen einen seriösen Anstrich verpasst.

Hinweise auf Fake-Schreiben

Wer genau hinschaut, erkennt jedoch schnell, dass es sich um ein Fake-Inkasso handelt. "Auf dem Schreiben fehlen die bei Rechtsanwälten üblichen Kontaktangaben wie Telefon- und Faxnummer", erklärt Nicole Leistner von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Plauen. Außerdem bliebe offen, wer überhaupt Gläubiger der Forderung und damit Auftraggeber der Rechtsanwälte sei. "Diese Angabe ist allerdings verpflichtend. Schließlich muss dem Schuldner ermöglicht werden, die Forderung zu überprüfen", sagt Cornelia Neukirchner, Leiterin des Beratungszentrums in Chemnitz. Ebenso sei nicht ersichtlich, wie sich die Forderung zusammensetzt und aus welchem Rechtsverhältnis diese stammt.

Grundsätzlich dürfen Inkasso-Unternehmen nur Zahlungen eintreiben, auf die ein Gläubiger von ihnen Anspruch hat. Das können Telefongesellschaften, Händler oder andere Vertragspartner sein.

Vorsicht bei ausländischem Konto

Ein weiterer Hinweis, dass es sich um Betrug handelt: Obwohl das angebliche Inkasso-Büro vorgibt, seinen Sitz in Deutschland zu haben, fordert es die Adressaten dazu auf, das Geld auf ein rumänisches Konto zu überweisen. "Das ist untypisch für ein Mahnschreiben eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes", sagt Cornelia Neukirchner. Wo der Empfänger wirklich seinen Sitz hat, darüber gibt die Länderkennung der IBAN Aufschluss.

Nicht einschüchtern lassen

Mittlerweile liegen der Verbraucherzentrale Sachsen mehrere Schreiben mit der gleichen Summe und demselben Aktenzeichen vor. Deshalb sollte man auf keinen Fall vorschnell bezahlen und sich unter keinen Umständen einschüchtern lassen. "Am besten einfach ignorieren", sagt Nicole Leistner. Sie rät bei einem Verdacht auf Betrug ein Inkasso-Büro generell nicht von sich aus zu kontaktieren und so möglicherweise zu riskieren, weiter belästigt zu werden. Betroffene sollten erst einmal überlegen, ob sie überhaupt offene Zahlungen haben und dann das Schreiben genau unter die Lupe nehmen.

  • Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale kann man Forderungen kostenlos überprüfen lassen.
  • Wer unsicher ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine für eine unabhängige Rechtsberatung gibt es online oder unter der Telefonnummer 0341-696 2929.