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Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel

Der Mord an zwei Polizisten auf nächtlicher Streife hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Sie wollten Wilderer stellen - und wurden erschossen. Nun wurde das Urteil gesprochen.

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Andreas S. ist wegen Mordes an einer Polizistin in Kusel bei Kaiserslautern zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Andreas S. ist wegen Mordes an einer Polizistin in Kusel bei Kaiserslautern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. © dpa-POOL

Kaiserslautern. Wegen Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.

Bei dem Verbrechen in der Nacht auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Der Hauptangeklagte habe "planvoll und eiskalt" gehandelt und mit den Morden die gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, sagte der Vorsitzende Richter Raphael Mall in seiner mehr als zweistündigen Urteilsbegründung. "Das gesamte Tatbild weicht von gewöhnlichen Morden so sehr ab, dass bei günstiger Prognose eine Freilassung nach 15 Jahren unmöglich erscheint", begründete er die besondere Schwere der Schuld. An die Hinterbliebenen gewandt, sagte Mall, er hoffe, dass das Urteil ihnen bei der Bewältigung der Trauer helfen könne.

Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einen Nebenangeklagten, der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Dies sei "erhebliche strafmildernde und wesentliche Aufklärungshilfe" gewesen, hieß es.

Gericht: Polizistenmord habe "Hinrichtungscharakter" gehabt

Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben. Seine Anwälte verzichteten nach dem Urteil auf Rechtsmittel. Die Verteidigung des Hauptangeklagten äußerte sich hingegen zunächst nicht zu möglichen Rechtsmitteln.

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. "Plötzlich" habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.

Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge".

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden. (dpa)