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Ermittler klären Trickbetrugsserie an Bahnhöfen in Dresden auf

Ein 23-Jähriger soll an zwei Dresdner Bahnhöfen Fremde um Geld für einen Fahrschein gebeten, das Geld aber nie zurückgezahlt haben. Mehr als 1.700 Euro kamen somit seit 2021 zusammen, so die Staatsanwaltschaft.

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Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einem 23-Jährigen vor, unter anderem am Neustädter Bahnhof Geld von Fremden ergaunert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einem 23-Jährigen vor, unter anderem am Neustädter Bahnhof Geld von Fremden ergaunert zu haben. © Christian Juppe (Archiv)

Dresden. Es war immer dieselbe Masche: Ein Tscheche soll an Dresdner Bahnhöfen gezielt Fremde angesprochen und um Geld gebeten haben. Dieses benötige er für einen Fahrschein, um zurück nach Tschechien zu kommen, erzählte er ihnen. Er versprach den Personen, das Geld umgehend zurückzuzahlen. Passiert ist dies jedoch nie.

Die Staatsanwaltschaft in Dresden will den 23-Jährigen nun anklagen. Es gehe um gewerbsmäßigen Betrug in fünf Fällen. Die Taten seien zwischen dem 23. Mai 2022 und dem 10. März dieses Jahres im Umfeld des Neustädter Bahnhofs und des Bahnhofs Dresden-Mitte geschehen. Die Geschädigten zahlten dem Tatverdächtigen Beträge zwischen 80 und 130 Euro - in bar oder per Überweisung. "Wie von Anfang an geplant, zahlte der Beschuldigte die Geldbeträge in allen Fällen nicht zurück", wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Mann soll schon 2021 bei Fremden um Geld gebettelt haben

Insgesamt mehr als 500 Euro soll sich der Mann ergaunert haben. Er habe in der Absicht gehandelt, sich durch fortlaufende Betrugstaten eine regelmäßige Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen, um seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise zu finanzieren. Wegen ähnlicher Sachverhalte hatte die Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen Jahr Anklage gegen den 23-Jährigen erhoben. Dabei ging es um 13 Betrugsfälle in den Jahren 2021 und 2022 mit einem Gesamtschaden von mehr als 1.200 Euro. Auch damals habe er Fremde angesprochen und um Geld für einen Fahrschein gebeten. Die Verfahren sollen nun zusammengeführt werden.

Der Tscheche sei bereits wegen vergleichbaren Taten vorbestraft, so die Ermittlungsbehörde. Bislang habe er sich zu den neuen Vorwürfen nicht geäußert. Er befindet sich aktuell nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen würden. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Dresdner Amtsgericht entscheiden.