Dresden. Am Mittwoch endet der Prozess gegen Ammar R., einem langjährigen Dresdner Drogendealer. Der inzwischen 30-jährige Deutsch-Iraker steht schon seit mehr als zehn Jahren im Fokus der Ermittler. Es hatte jedoch lange gedauert, ehe es ihm an den Kragen ging. Die erste wirklich schmerzhafte Freiheitsstrafe erhielt er am 30. April 2018 von einer Strafkammer des Landgerichts Dresden: Fünfeinhalb Jahre Haft unter anderem wegen gewerbsmäßigen Handels mit Drogen und sexueller Nötigung. Doch das Urteil wurde wegen einer Panne nicht rechtskräftig. Einer der Richter, der inzwischen zur Staatsanwaltschaft gewechselt war, hatte das Urteil nicht unterschrieben.
Mit über 50 Kilo Crystal gehandelt
Es kam, wie es kommen musste. Anfang 2019 kassierte der Bundesgerichtshof das Urteil schon aus formalen Gründen und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück an eine andere Kammer des Landgerichts Dresden. Dort lag es lange, während Ammar R. am Landgericht Dresden weitere Urteile kassierte: Im Juni 2019 bekam er dreieinhalb Jahre wegen Handels mit Marihuana und Heroin und wegen Führens einer Pistole, die er 2015 bei einer Schießerei mit einer rivalisierenden Tschetschenen-Gruppe abgefeuert hatte.
Im Juli 2022 folgten in einem dritten Strafprozess weitere zehneinhalb Jahre. Auch Ammar R. war im Frühjahr 2020 als Nutzer des Krypto-Dienstes "Encrochat" ausgespäht worden, hatte in wenigen Tagen mit mehr als 50 Kilogramm Crystal gehandelt, wie sich aus der angeblich abhörsicheren Handy-Kommunikation ergeben hatte. Das letzte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Achtmonatige Beweisaufnahme
Während R. sein zweites Urteil, die dreieinhalb Jahre, verbüßte, begann die Wiederaufnahme des ersten wegen einer fehlenden Unterschrift kassierten Verfahrens. Neu war lediglich, dass ein weiterer Vorwurf, ein Angriff auf Gäste in einer Shisha-Bar am Hauptbahnhof im September 2019, hinzuverbunden worden war. Auch im zweiten Anlauf zog sich die Beweisaufnahme in die Länge - acht Monate.
Erst Ende Mai wurde plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte nun eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten für R. als Gesamtfreiheitsstrafe. Darin enthalten sind die Urteile vom April 2018 und vom Juni 2019. Weitere acht Monate wegen gefährlicher Körperverletzung forderte der Staatsanwalt für den Angriff in der Shisha-Bar.
R.s Verteidiger forderten einen Freispruch für die letzte Tat und eine Gesamtfreiheitsstrafe der übrigen Vorwürfe von insgesamt maximal vier Jahren und zehn Monaten Haft. Wichtig war den Anwälten wie auch dem Angeklagten auch ein Teilfreispruch für die dem 30-Jährigen vorgeworfene Sexualstraftat.
Das Urteil soll nun am kommenden Mittwoch gesprochen werden.