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Mehrjährige Haftstrafe wegen illegaler Russland-Exporte

Ein Ingenieur aus dem Raum Leipzig muss ins Gefängnis, weil er in illegale Russland-Geschäfte verwickelt war. Was der 57-Jährige konkret verbrochen hat.

Von Alexander Schneider
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Alexander S. kam nach seinem Prozess auf freien Fuß - muss aber wohl nochmal ins Gefängnis, um den Rest seiner Strafe abzusitzen.
Alexander S. kam nach seinem Prozess auf freien Fuß - muss aber wohl nochmal ins Gefängnis, um den Rest seiner Strafe abzusitzen. © Matthias Rietschel

Dresden. Wegen illegaler Russland-Geschäfte hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden einen Ingenieur aus dem Raum Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Staatsschutzsenat sprach den 57-jährigen Alexander S. am Freitag wegen "gewerbsmäßiger Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck" in sieben Fällen schuldig. Nach Überzeugung der Richter hatte der Mann über Jahre technische Geräte und Laborzubehör an mehrere russische Firmen geliefert, ohne die Ausfuhren genehmigen zu lassen.

Das Urteil ist Ergebnis einer Verfahrensabsprache. Im Zuge dessen wurden die Vorwürfe der Zusammenarbeit mit einem ausländischen Geheimdienst und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingestellt. Solche Ausfuhren, selbst sogenannter Standard-Laborwaren, seien ganz bewusst erschwert, um die Herstellung biologischer und chemischer Waffen zu ächten, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats.

Dem Angeklagten Alexander S., der seit Jahrzehnten auch familiär enge Beziehungen zu Russland unterhält, sei klar gewesen, dass die Lieferungen für andere Endverbraucher bestimmt gewesen seien als die beiden Organisationen, die seine Vertragspartner waren. Ob er auch gewusst habe, dass diese Gesellschaften von Geheimdiensten durchsetzt gewesen sind, spiele für den Schuldspruch keine Rolle.

Güter waren zur Herstellung von Waffen nutzbar

"Das Gefahrenpotenzial solcher Geschäfte wird nicht geringer, wenn dahinter ein Geheimdienst steht", sagte Schlüter-Staats. Entscheidend sei, dass diese Güter auch zur Erforschung und Herstellung von ABC-Waffen und Trägersystemen nutzbar seien.

Der Senat zeigte sich überzeugt, dass S. die Lieferungen ganz bewusst durchgeführt hat. Er habe es nicht darauf angelegt, womöglich Teil eines vom russischen Geheimdienst gesteuerten Netzwerks zu sein, dies aber in Kauf genommen. "Sie haben die Geschäfte gemacht, um Geld zu verdienen."

Bei der Strafzumessung hat der Senat zugunsten des Angeklagten die erlittene Untersuchungshaft berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft ist und dass wegen seiner langen geschäftlichen Verbindungen eine gewisse Abhängigkeit bestand. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht auch das Geständnis des Angeklagten, wies aber ausdrücklich darauf hin, dass die Erklärungen des Angeklagten insoweit äußerst dürr gewesen seien: "eine schwere Geburt".

Strafschärfend wertete der Senat, dass S. weitere Geschäfte gemacht habe, nachdem er deutlich gewarnt worden war und Anfang 2020 eine erste Durchsuchung bei ihm stattgefunden habe. Strafschärfend wirkte sich weiter der lange Tatzeitraum aus, die erhebliche Anzahl der Taten sowie den Umstand, dass Verstöße gegen die Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes ein hohes Schadenspotential besitzen. Dem 57-Jährigen war nach Überzeugung des Senats entgegen seiner Einlassungen bewusst, dass seine Exporte nicht genehmigt worden wären und er deshalb durch gezielte Angabe unverfänglicher Empfänger versucht habe, den wahren Empfänger jeweils zu verschleiern.

Der Senat ordnete die Einziehung des Gewinns aus diesen Geschäften in Höhe von 985.542 Euro an. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, der Mann kam nach 14 Monaten Untersuchungshaft frei. Da aus Sicht des Gerichts weiter Fluchtgefahr besteht, wurden seine Ausweise eingezogen - und er muss sich wöchentlich bei der Polizei melden. (mit dpa)