Dresden. Patrick U. stand am Dienstag erneut vor dem Amtsgericht Dresden. Erst im April war der 30-Jährige dort zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er auf einem Friedhof einen Rentner mit dem Tod bedroht und ihm angekündigt hatte, seinem Hund gleich vor Ort ein Grab auszuheben. Der Aufenthalt auf dem Gottesacker war nicht ganz freiwillig, er zählte zur Arbeitsauflage einer früheren Verurteilung. Für die versuchte Nötigung gegenüber dem Friedhofsbesucher musste er 650 Euro zahlen, obwohl, wie gesagt, der Angeklagte die Tat unter zweifacher Bewährung begangen hatte.
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