Schwarzfahren, Diebstähle, Sachbeschädigung: Dresdner wird zum 20. Mal verurteilt

Dresden. Wenn Maik S. so viel Zeit in seinen Beruf investieren würde wie in seine Karriere als Straftäter, dürften zumindest einige Staatsanwälte und Richter ein etwas ruhigeres Leben haben. Im Idealfall auch mancher Bauherr. Doch der 39-jährige Maurer hat vor vielen Jahren, als Handwerker nicht so gefragt waren wie heute, einen anderen Weg eingeschlagen.
Nicht weniger als 19 Einträge zählt sein Vorstrafenregister, das bis in seine Jugendtage zurückreicht. Heute ist es dem Angeklagten peinlich, wenn diese Früchte seiner „Arbeit“ in öffentlicher Hauptverhandlung verlesen werden müssen. Jetzt war es wieder so weit in einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Dresden. Zahltag, könnte man das auch nennen.
Schwarzfahren, Diebstähle, Sachbeschädigung
Drei Anklagen hatte der Staatsanwalt dieses Mal im Gepäck. Fünf Diebstähle, dreimal Schwarzfahren in Straßenbahnen und zwei Sachbeschädigungen, gesammelte Werke zwischen Juli 2021 und März 2022. Im Karstadt entwendete er Parfüm für knapp 500 Euro, bei Rossmann Parfüm für 100 Euro und im Kaufland Computerzubehör für ebenfalls 100 Euro. Außerdem stahl er einen LED-Strahler für 26 Euro bei Penny und Lebensmittel für 20 Euro bei Netto.
Als älteste Tat ist der Tritt in die Beifahrertür eines Autos verzeichnet, der einen Schaden von 500 Euro nach sich zog, die frischeste Grenzübertretung fand im März dieses Jahres in einem Obdachlosenheim am Emerich-Ambros-Ufer statt, in dem der Angeklagte offenbar zuletzt gewohnt hatte. Dort demolierte er mit je einem Schlag einen Tisch und einen Kummerkasten, weitere 200 Euro.
Für crystalsüchtige Junkies wären das nachvollziehbare und erwartbare Vorwürfe, Beschaffungskriminalität. Doch S. behauptet, er habe weder mit Drogen noch mit Alkohol Probleme, auch wenn sein Register anderes vermuten lässt. Das Parfüm habe er gestohlen, um Spielschulden zu zahlen. Viel mehr wird zum Motiv seiner Diebstähle nicht bekannt. S. macht kein großes Theater. Er lässt über seinen Verteidiger Peter Hollstein alle Vorwürfe einräumen und erspart sich und allen anderen eine lange Beweisaufnahme.
Es gibt nun zwei Haftstrafen
Schwieriger ist es, eine Strafe zu bilden. Denn Urteil Nummer 19 stammt vom August 2021. Daher muss S. zwei Freiheitsstrafen erhalten, eine mit den Taten vor seinem letzten Urteil und eine für die aktuellen Taten. "Zäsurwirkung" nennen Juristen das.
Das Schöffengericht verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, in der auch die sechs Monate Haft aus dem alten Urteil enthalten sind, und zu einer zweiten Haftstrafe von neun Monaten – macht zusammen glatt zwei Jahre. Der Staatsanwalt hatte etwas mehr, der Verteidiger nur eineinhalb Jahre Haft gefordert.
Über Bewährung habe man sich keine Gedanken machen müssen, sagte der Vorsitzende Richter Markus Maier. Vier Taten habe S. unter laufender Bewährung begangen und angesichts seines Registers sei die Kriminalprognose nicht günstig. Unklar bleibt, warum Maik S. seit Mai in Untersuchungshaft sitzt. Es gibt jedenfalls neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft um Vorwürfe, die schwerer zu wiegen scheinen. Er wäre besser Maurer geblieben.