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Strafbefehl für dubiosen Reise-Unternehmer

Der aus Sachsen-Anhalt stammende Angeklagte erscheint nicht zur Verhandlung vor Gericht. Nun bekommt er Post von der Staatsanwaltschaft.

Von Elke Braun
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Weil er als Subunternehmer von ihm Beauftragte Busfahrer und eine Servicekraft nicht bezahlte, erhält der Beschuldigte nun einen Strafbefehl. Denn zur Verhandlung vor Gericht erschien er nicht.
Weil er als Subunternehmer von ihm Beauftragte Busfahrer und eine Servicekraft nicht bezahlte, erhält der Beschuldigte nun einen Strafbefehl. Denn zur Verhandlung vor Gericht erschien er nicht. © André Braun

Döbeln/Kriebstein. Das sogenannte akademische Viertel wartet Richter Simon Hahn vom Amtsgericht Döbeln ab. Dann erlässt er auf Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft Chemnitz einen Strafbefehl gegen den 52-Jährigen aus Sandersdorf in Sachsen-Anhalt. Der sollte sich wegen Betrugs vor Gericht verantworten.

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