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Russische Diplomaten sind "unerwünschte Personen"

Außenministerin Baerbock erklärt zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft zu "unerwünschten Personen". Zuvor gab es am Mittag das Urteil im Tiergarten-Mord.

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Annalena Baerbock erklärt nach dem Urteil im Tiergarten-Mord in Berlin zwei Mitarbeiter in der russichen Botschaft zu "unerwünschten Personen".
Annalena Baerbock erklärt nach dem Urteil im Tiergarten-Mord in Berlin zwei Mitarbeiter in der russichen Botschaft zu "unerwünschten Personen". © Michael Kappeler/dpa

Berlin. Als Konsequenz aus dem Berliner Mordurteil gegen einen Russen erklärt die Bundesregierung zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Deutschland zu "unerwünschten Personen".

Das sei dem russischen Botschafter Sergej Netschajew am Mittwoch bei einem Gespräch im Auswärtigen Amt erklärt worden, sagte Außenministerin Annalena Baerbock in Berlin. Ein solcher Schritt kommt einer Ausweisung der Diplomaten gleich.

Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, hat das Mordurteil gegen einen Russen in Berlin zuvor als "politisch motiviert" kritisiert. Er habe Kenntnis davon erhalten, dass das Gericht daran festhalte, dass "russische staatliche Strukturen" hinter dem Mord an einem Georgier am 23. August 2019 stünden, teilte der Diplomat am Mittwoch Staatsmedien in Moskau zufolge mit.

"Wir halten dieses Urteil für nicht objektiv, für eine politisch motivierte Entscheidung, die die ohnehin nicht einfachen russisch-deutschen Beziehungen weiter ernsthaft belastet." Russland hatte eine Beteiligung staatlicher Stellen stets bestritten.

Gericht: Mörder ist Offizier des russischen Geheimdienstes

Mehr als zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf einen Georgier tschetschenischer Abstammung mitten in Berlin ist ein 56-jähriger Russe am Mittag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sprach den Mann am Mittwoch des Mordes und des illegalen Waffenbesitzes schuldig.

Die Staatsschutzkammer sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Auftrag des russischen Staates gehandelt hat. "Die Tat war durch in Berlin stationierte Helfer akribisch vorbereitet", sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi bei der Urteilsbegründung. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Bundesanwaltschaft.

Das Urteil im sogenannten Tiergartenmord-Prozess könnte die deutsch-russischen Beziehungen kurz nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) erschüttern. Erste Konsequenzen hatte die Bundesregierung schon gezogen, nachdem der Generalbundesanwalt vor zwei Jahren die Ermittlungen aufgenommen hatte und der russischen Regierung mangelnde Kooperation vorwarf.

Nach Überzeugung des Gerichts hat sich der 56-Jährige am 23. August 2019 auf einem Fahrrad in der Berliner Parkanlage Kleiner Tiergarten von hinten dem Georgier genähert. Aus nächster Nähe habe er auf den 40-Jährigen zunächst zwei Schüsse mit einer Schalldämpfer-Pistole abgegeben.

Als das Opfer am Boden lag, schoss er ihm demnach in den Hinterkopf. Der Mann, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte und von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden war, starb am Tatort.

Beamte der Spurensicherung sichern in einem Faltpavillon Spuren an einem Tatort im kleinen Tiergarten. 2019 wurde dort ein Georgier ermordet.
Beamte der Spurensicherung sichern in einem Faltpavillon Spuren an einem Tatort im kleinen Tiergarten. 2019 wurde dort ein Georgier ermordet. © Archiv/Paul Zinken/dpa

Getöteter sei als Staatsfeind betrachtet worden

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden. Dafür spricht aus Sicht des Gerichts zwar vieles, es fehlten aber letzte Beweise. Für die Tat in Berlin soll der Russe eine Scheinidentität bekommen haben.

Der Getötete sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte, so das Gericht. Der russische Präsident Wladimir Putin hatte den ermordeten Georgier, der in der russischen Teilrepublik Tschetschenien aufseiten der Separatisten gekämpft haben soll, einen "Banditen" und "Mörder" genannt.

Der kräftige, dunkelhaarige Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestritt er. (dpa)