Dresden. Wenn sich Verteidiger in ihren Plädoyers beim Gericht dafür bedanken, dass es auf die Vernehmung der Geschädigten verzichtet hat, weil die nur „ihre eigenen Interessen verfolgt und Komplikationen erzeugt hätten“, sorgt das bei Opfern und Prozessbeobachtern für Fragezeichen. Auch der Staatsanwalt war dankbar – dem Angeklagten für sein „umfassendes Geständnis“, womit er den Prozess „erheblich verkürzt“ habe. Es war derselbe Staatsanwalt, der zum Auftakt noch mehr als acht Jahre Haft für einen verurteilten Betrüger und Bewährungsbrecher gefordert hatte.
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