Urteil in Dresden: sexueller Übergriff nach langer Partynacht

Dresden. Es begann mit einvernehmlichen Zärtlichkeiten, doch das Schäferstündchen endete mit einer empfindlichen Haftstrafe. Ein 23-jähriger Angeklagter wurde am Montag wegen schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Das Landgericht war nach der dreitägigen Hauptverhandlung überzeugt, dass Kais M. sich am Vormittag des 11. März dieses Jahres in der Parkanlage Herzogin Garten an einer 40-jährigen Frau mit Gewalt vergangen hat. "Es gibt keine andere Variante für das Geschehen", sagte der Vorsitzende Richter der Strafkammer.
Nach den Feststellungen des Gerichts waren Täter und Opfer alkoholisiert und hatten Drogen genommen. Beide hatten übereinstimmend ausgesagt, dass sie sich an jenem Sonnabend nach einer langen Partynacht gegen 9 Uhr vor einem Club im Industriegelände Straße E kennengelernt hatten. Sie müssen sich sofort sympathisch gewesen sein, denn schon in der Straßenbahn Richtung Innenstadt hatten sie "herumgemacht", wie es die Geschädigte nannte.

Am Postplatz stiegen sie aus. Der Angeklagte, ein gelernter Keller aus Tunesien, der erst seit einem Jahr in Dresden ist, wäre mit der Erzieherin gerne in ein Hotel gegangen, um die gemeinsamen Erlebnisse fortzusetzen. Das lehnte die Frau jedoch ab. Stattdessen verbrachten sie einige Zeit in dem Park, konkret in einem Kinderspielhäuschen in Orangenform.
Dort habe der Angeklagte die Frau heftiger bedrängt, sodass sie zunächst herausgegangen sei, um ihren Freund anzurufen. Der Angeklagte habe von der Frau deutlich erfahren, dass sie weitere sexuelle Handlungen ablehne, so der Richter. Allerdings ging die 40-Jährige nach dem Anruf wieder zum Angeklagten zurück. Sie habe ihre Tasche liegenlassen, hatte die 40-Jährige ausgesagt.
Festnahme noch vor Ort
Dann habe sich der Mann auf sie gesetzt, um mit Gewalt sexuelle Handlungen zu vollziehen. Kurz nachdem der Freund der offensichtlich verstörten Frau eingetroffen war, kam auch schon die Polizei, die von einem Passanten alarmiert worden war, der sich über die ungewöhnliche Konstellation in der Orange gewundert hatte - zumal bei Schneeregen und einer Temperatur um den Gefrierpunkt, wie der 43-Jährige gesagt hatte.
Weil die Beamten in M.s Jacke ein Taschenmesser fanden - es spielte jedoch bei der Tat keine Rolle -, klagte die Staatsanwaltschaft die Sache als schwere Vergewaltigung an. Der Vorsitzende gab einen rechtlichen Hinweis, dass stattdessen auch ein "schwerer sexueller Übergriff" infrage komme, weil der Täter nicht in den Körper der Frau eingedrungen sei. Die Mindeststrafe beträgt für beide Vorwürfe drei Jahre Haft.
Den Alkohol- und Drogenkonsum beider sowie die einvernehmlichen Küsse zu Beginn wertete des Gericht mildernd. Dennoch gebe es keinen Grund, den Strafrahmen wegen eines sogenannten minder schweren Falls zu verschieben. Die Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren liege "im unteren Bereich", sagte der Vorsitzende. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten.
Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als vier Jahre Haft gefordert. Verteidiger Ulf Israel plädierte dagegen auf zwei Jahre und vier Monate. Er kritisierte unter anderem, dass keine Videobilder aus der Bahn ausgewertet wurden und kein Sachverständiger M. auf mögliche Ausfallerscheinungen hin begutachtet habe.
Der Angeklagte selbst hatte weitgehend geschwiegen, aber zum Schluss geweint und geschimpft. Er habe die Tat so nicht begangen, sagte er mehrfach. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.