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Vor der Verurteilung: Angeklagter springt in Dresden aus dem Fenster

Es ist immer wieder dasselbe: Gerät er in Bedrängnis, reißt Mike W. aus. Erst am Dienstag wieder - bei seiner Verurteilung am Amtsgericht Dresden.

Von Alexander Schneider
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Ein 48-Jähriger lieferte sich drei Verfolgungsfahrten mit der Polizei - und als er verurteilt werden sollte, sprang er aus dem Fenster des Saals am Amtsgericht Dresden.
Ein 48-Jähriger lieferte sich drei Verfolgungsfahrten mit der Polizei - und als er verurteilt werden sollte, sprang er aus dem Fenster des Saals am Amtsgericht Dresden. © Tino Plunert (Archiv)

Dresden. Ein gutes halbes Jahr verhandelte das Amtsgericht Dresden gegen den 48-jährigen Mike W. aus dem Kreis Meißen. Der Mann soll sich Ende 2021 und bereits im Sommer 2017 drei Verfolgungsrennen mit der Polizei geliefert haben. Ihm wurden daher unter anderem gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, tätliche Angriffe auf Polizeibeamte, Unfallflucht und Fahrens ohne Führerschein vorgeworfen.

Gegen 14.15 Uhr sollte der lange Prozess am Dienstag nun endlich zu Ende gehen. Der Staatsanwalt hatte für den Angeklagten zwei Gesamtfreiheitsstrafen von eineinhalb Jahren sowie drei Jahren und neun Monaten Haft gefordert. Nachdem die Wachtmeister W. bereits wieder in den Sitzungssaal gebracht hatten, und nun alle gespannt auf das Urteil des Schöffengerichts warteten, stand W. plötzlich auf, kletterte auf die Fensterbank gleich hinter sich und sprang aus dem Fenster. Ein Wachmann hatte den Angeklagten noch am Arm gefasst - doch zu spät: W. ließ sich mehrere Meter fallen und flüchtete in der Ziegelstraße.

Sofort wurde Alarm im Dresdner Justizzentrum ausgelöst und ein gutes Dutzend Justizbediensteter nahm die Verfolgung auf. Der Vorsitzende Richter Hermann Hepp-Schwab alarmierte parallel dazu die Polizei, um eine öffentliche Fahndung nach W. einzuleiten.

Einige Minuten später hatten sich die Gemüter wieder etwas beruhigt und das Gericht entschieden, sein Urteil in Abwesenheit des Angeklagten zu verkünden: W. erhielt zwei Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten sowie von drei Jahren und vier Monaten.

Als der Vorsitzende noch mitten in der Verkündung steckte, ging plötzlich die Tür auf. Zehn uniformierte Justizbedienstete brachten den an Händen und Füßen gefesselten 48-jährigen Ausreißer zurück in den Saal. Alle waren noch außer Atem. Sie hätten den Angeklagten auf dem gegenüberliegenden Eliasfriedhof gefunden, hinter einer Regentonne, berichteten die Wachtmeister. Ein Passant habe ihnen von einem Mann berichtet, der gerade über die Friedhofsmauer geklettert sei.

Der Fluchtreiz ist größer

Nach dem Schreck setzte Hepp-Schwab die Verkündung fort. Mike W. verzichtete ausdrücklich darauf, sich den Urteilstenor anzuhören. Der Vorsitzende verkniff sich jedoch nicht, W. darauf hinzuweisen, dass er bei allen ihm hier vorgeworfenen Taten vor der Polizei geflüchtet war, weil er wie Anfang August 2017 eine Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht antreten wollte, oder wie jetzt am 4. November 2021 in Weinböhla und am 13. Dezember in Radebeul neue Strafverfolgungen gefürchtet habe.

W. habe versucht, in seinen Autos vor der Polizei zu flüchten - und dabei mit seiner rasanten Fahrweise die Gefährdung der Beamten und zahlreicher weiterer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen.

So sei er etwa in Weinböhla auf seiner knapp sieben Kilometer lagen Flucht mit bis zu 100 Sachen durch Wohngebiete und Tempo-30-Zonen gerast. Er rammte auch Polizeifahrzeuge und nötigte einen Uniformierten dazu, sich mit einem beherzten Sprung zur Seite in Sicherheit zu bringen. Offenbar stand der Angeklagte bei einigen seiner Fahrten auch unter dem Einfluss von Crystal. Allerdings kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass W. die Beamten nicht habe gezielt verletzen wollen. Ihm sei es darum gegangen, das Weite zu suchen - wie auch jetzt vor der Urteilsverkündung.

Vor allem Verkehrsdelikte und Diebstähle

W. ist vielfach vorbestraft und steht unter Führungsaufsicht. Er kommt auf rund 25 Urteile in den vergangenen 20 Jahren. Immer wieder fällt er mit Verkehrsdelikten auf, hinzu kommen Diebstähle von Kraftstoff und Buntmetall. Er soll etwa vor einigen Jahren auch in die Asservatenstelle der Justiz in Dresden-Klotzsche eingedrungen sein.

Das Ende der Urteilsbegründung hörte W. sich nicht mehr an. Er klagte über gesundheitliche Probleme und wurde von den Wachtmeistern zurück in den Haftkeller gebracht. Verteidiger Michael Sturm hatte für seinen langjährigen Mandanten zwei deutlich milderer Freiheitsstrafen gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.